Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.19
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weitere Rechnungsfreigaben bislang nicht erfolgt wären. Weiterführende Informationen wurden von ihm nach Rückmeldung und Abstimmung mit dem Stift angekündigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Amtes für Land- und Forstwirtschaft
(Bericht vom 19.04.2018)
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Eine Nachrechnung der Kontrollabteilung bezüglich der Pacht für das Jahr 2016 hat
ergeben, dass die diesbezügliche Vorschreibung durch die IISG unter Einbeziehung
der im neuen Pachtvertrag vereinbarten Entgeltbestimmungen zu einer auffallenden
Differenz zu Lasten der Stadt Innsbruck in Höhe von rd. € 3,0 Tsd. geführt hat. Bei
einer Pachtlaufzeit von 10 Jahren ergeben sich somit rechnerisch Mindereinnahmen
von annähernd € 30,0 Tsd. für die Stadt Innsbruck.
Im Zuge der Ursachenforschung für diese erhebliche Abweichung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vorschreibende Stelle nur jenen einvernehmlich festgelegten „Pachtschilling“ gemäß Pkt. 4.1. des verlängerten Jagdpachtvertrages,
Zl. III-1.842/2016 samt der vereinbarten Wertsicherungsklausel dem Jagdpächter in
Rechnung stellte.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung nochmals ausdrücklich darauf
hin und verweist auf ihre obigen Ausführungen, dass im aktuellen Pachtvertrag u.a.
festgelegt wurde, dass neben dem Pachtzins auch noch ein 5 %-iger Zuschlag für
den vom Amt für Land- und Forstwirtschaft ausgeübten Jagdschutz und die Jagdleitung sowie ein Pauschalpreis für die drei Jagdhütten jährlich zu bezahlen ist.
Aufgrund der aufgezeigten Beanstandung empfahl die Kontrollabteilung, die jeweilige(n) Vorschreibung(en) des Pachtzinses für die Eigenjagd Höttinger Alpe in Übereinstimmung mit den betreffenden Vertragsregelungen zu prüfen, und eine allfällige
(ex tunc) Anpassung vorzunehmen. Außerdem mahnte die Kontrollabteilung mehr
Sorgfalt im Hinblick auf die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen ein.
In seiner Stellungnahme kündigte das Amt für Land- und Forstwirtschaft an, dass
eine Überarbeitung des derzeitigen Pachtvertrages betreffend Pachtzinshöhe in Absprache mit dem Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I erfolgen
werde.
An der obigen Stellungnahme hat sich gemäß Fachdienststelle im Zuge der Follow
up – Einschau 2018 nichts Wesentliches geändert. Dem Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I wurde der vom Amt für Land- und Forstwirtschaft überarbeitete Pachtvertrag zur rechtlichen Prüfung zugewiesen.
In Beantwortung der Follow up – Einschau 2019 teilte das Amt für Wald und Natur
neuerlich mit, dass das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I für die
Durchführung einer rechtlichen Anpassung und Abänderung des bestehenden
Jagdpachtvertrages zuständig sei.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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