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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.21

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Belegkontrolle III. Quartal 2018
(Bericht vom 20.12.2018)

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Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kinder,
Jugend und Generationen der MA V an die IVB behoben. Dabei wurde vom betroffenen Amt der sich für den Monat Juli 2018 ergebende Förderungsbetrag im Zusammenhang mit dem Frauen-Nachttaxi überwiesen.
Dieser Auszahlung liegt ein zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB abgeschlossener Vertrag vom 27.06.2002 (samt mehreren Nachträgen) über die Einrichtung
eines Frauen-Nachttaxis zugrunde.
Die Einrichtung des Frauen-Nachttaxis ist gemäß den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages auf Fahrten innerhalb des Stadtgebietes von Innsbruck beschränkt
und war täglich zwischen 21:00 Uhr und 02:00 Uhr (zum damaligen Prüfungszeitpunkt bis 04:00 Uhr verlängert) (November bis März ab 20:00 Uhr) erhältlich. Dieser
Nachtfahrdienst bietet Mitfahrgelegenheit für sämtliche Frauen und Mädchen sowie
Kinder beiderlei Geschlechts bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Begleitung von
Frauen. Die IVB bedient sich zur Durchführung ihrer Fahrtleistungen selbständiger
Taxiunternehmen. Der Selbstbehalt für alle Nutzerinnen betrug zum Zeitpunkt des
seinerzeitigen Vertragsabschlusses einheitlich € 3,30 (zum damaligen Prüfungszeitpunkt auf € 4,90 erhöht).
Jährlich wurde in dem zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB abgeschlossenen
Vertrag anfänglich ein maximaler Förderungsbetrag von € 22.000,00 (zum damaligen Prüfungszeitpunkt auf € 70.000,00 erhöht) festgeschrieben.
Der zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung der Kontrollabteilung letztgültige 6. Nachtrag zum Ursprungsvertrag vom 27.06.2002 datierte vom 02.06.2014 und beruhte
auf einer entsprechenden Beschlussfassung des Stadtsenates in seiner Sitzung
vom 08.10.2013. Der Stadtsenat folgte dabei den Empfehlungen der Fachdienststelle, Bestellungen für das Frauen-Nachttaxi nicht mehr nur bis 02:00 Uhr, sondern
zeitlich verlängert bis 04:00 Uhr anzunehmen. Anlässlich dieser zeitlichen Ausweitung der Verfügbarkeit des Frauen-Nachttaxis wurde auch der maximale Förderbetrag auf eine Summe von jährlich € 70.000,00 erhöht.
Im Zuge der von der Kontrollabteilung vorgenommenen Belegkontrolle war für sie
auffällig, dass der mit Beschluss des Stadtsenates vom 08.10.2013 vorgegebene
und mittels der 6. Nachtragsvereinbarung vertraglich mit der IVB vereinbarte maximale Förderbetrag von € 70.000,00 mit der Zahlung für den Monat Juli 2018 bereits
erreicht bzw. überschritten worden ist. Die sich im Jahr 2018 präsentierende Kostensituation hinsichtlich der Abrechnung des Frauen-Nachttaxis zwischen der IVB
und der Stadt Innsbruck nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, auch die dahingehenden Gegebenheiten betreffend die vergangenen 5 Jahre (2013 bis 2017) einer
Einschau zu unterziehen. Dabei zeigte sich das folgende Bild:

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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