Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.50
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Textziffer
Aus dem Schreiben der Statistik Austria geht nun hervor, dass diese (wie auch von
anderen Gemeinden so gehandhabten) Vereinnahmungsbuchungen bezüglich der
von der Stadt Innsbruck für ihre Beteiligungen beanspruchten Kreditmittel für die
ESVG-Berechnungen als (finanzielle) Transaktionen und Schuldaufnahmen im Sektor Staat zu erfassen sind.
Im Zusammenhang mit dem städtischen Maastricht-Ergebnis war somit basierend
auf dieser Mitteilung bzw. Erläuterung der Statistik Austria und bei weiteren Schuldaufnahmen der Stadt Innsbruck nach Einschätzung der Kontrollabteilung mit einer
(deutlichen) Verschärfung des Maastricht-Ergebnisses zu rechnen. Dies vor allem
aufgrund des Umstandes, dass (rechnerisch) positive Maastricht-Ergebnisse in der
jüngeren Vergangenheit primär deshalb ausgewiesen worden sind, da die in den
Abschnitten 85 – 89 vereinnahmten Kreditmittel als Finanztransaktionen positiv auf
das Maastricht-Ergebnis wirkten.
In Verbindung mit dieser aufgezeigten Thematik erinnerte die Kontrollabteilung daran, dass im maßgeblichen GR-Beschluss vom 13.12.2018 (Möglichkeit der Verwendungsänderung der restlichen EIB-Kreditmittel) die alternative (Fremd-)Mittelverwendung (wiederum) für Projekte festgelegt worden ist, welche in den Budgetabschnitten 85 – 89 abwickelbar und somit nicht maastricht-schädlich sind.
In Bezug auf die bisherigen (Projektfinanzierungs-)Beschlüsse des Gemeinderates
vom 14.07.2016 und 13.12.2018 empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, einen allfälligen Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf infolge der angeführten Information der Statistik Austria vom
10.05.2019 zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Die betroffene Dienststelle informierte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren zur generell aufgezeigten Thematik darüber, dass ihr diese (bereits) bekannt sei und in die
zukünftigen Überlegungen der Bedeckung durch Aufnahme von Fremdmitteln miteinbezogen werden würde.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 sagte die Fachdienststelle zu, die Notwendigkeit eines Anpassungs- bzw. Änderungsbedarfs der bestehenden Gemeinderatsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der EIB-Kreditmittel zu
prüfen und allfällige Beschlussvorlagen auszuarbeiten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
5.2 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2019
der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.10.2020)
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Im Zuge der Durchsicht der für den Gebührenhaushalt maßgebenden auf der Website der Stadt Innsbruck veröffentlichten Rechtsgrundlagen stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese vereinzelt mit fehlerhaften Textabschnitten und Verweisen
(bspw. Abfallgebührenordnung, Anlage A zur Abfallgebührenordnung, Beiblatt zur
Hundesteuerordnung, Marktgebührenordnung) behaftet waren. Ferner schienen
zum Prüfungszeitpunkt Juli 2020 bereits vom GR beschlossene Verordnungen nicht
auf allen Seiten des Webangebotes der Stadt Innsbruck auf.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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