Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.67
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geteilt, dass sich diese grundsätzlich aus der Teilung der Summe aus Schemabezug, Dienstalters- und Verwendungszulage, Allgemeine Zulage sowie anteiligen
Sonderzahlungen durch den von ihr festgelegten Monatsteiler errechnen. Demgegenüber sind einzig im Jahr 2016 die Personalkosten inklusive der Lohn(Gehalts-)
nebenkosten jedoch ohne Sonderzahlungen als Dividend herangezogen worden.
Im Hinblick auf die dem Planungsverband Innsbruck und Umgebung für die Jahre
2018 und 2019 verrechneten Personalkosten regte das Prüforgan an, eine Berichtigung der Stundensätze vorzunehmen und die sich daraus ergebende Mehrforderung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Rechnung zu stellen.
Die dem Planungsverband Innsbruck und Umgebung ausgehändigte Nachverrechnung in Höhe von rd. € 6,1 Tsd. ist der Kontrollabteilung zwischenzeitlich übermittelt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Ferner stellte die Kontrollabteilung fest, dass die eben beschriebenen jährlichen
Ausgleichszahlungen in der städtischen Buchhaltung nicht als Einnahmen, sondern
die Personalkosten der Dienststelle um die jeweilige Vergütung reduziert ausgewiesen worden sind. Durch diesen Verbuchungsmodus waren diese Einnahmen in den
Rechnungsabschlüssen der vergangenen Jahre weder präliminiert noch für die politischen Entscheidungsgremien ersichtlich. Dadurch wurde dem Bruttoprinzip als
formaler Seite des Vollständigkeitsgrundsatzes nicht entsprochen.
Um das Ergebnis verbundener Geschäftsfälle (hier Personalkosten) in der Haushaltsgebarung rechnungsmäßig nachzuweisen, ist dem Referat Besoldung der
MA I/Allgemeine Verwaltungsdienste empfohlen worden, grundsätzlich unter den
jeweiligen Teilabschnitten die Personalkosten der Stadt Innsbruck in voller Höhe
auszuweisen und (eventuelle) Rückersätze für erbrachte Dienstleistungen städtischer Mitarbeiter einnahmenseitig auf dem jeweils zugehörigen Teilabschnitt zu erfassen.
Im Rahmen der Stellungnahme gab das Amt für Personalwesen bekannt, dass –
analog zur Refundierung der Orchesterpersonalkosten – alle Personalkostenrefundierungen ab dem Jahr 2020 im Sammelnachweis dargestellt werden. Das Referat
Besoldung sei mit dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung in Korrespondenz, ob ein
eigener Fond für Personalkostenrefundierungen angelegt werden soll.
Aktuell verwies das Amt für Personalwesen darauf, dass es in der dritten Kalenderwoche des Jahres 2021 eine Besprechung bezüglich der Darstellung von Personalkosten gegeben hat. Diese führte zum Ergebnis, dass die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung beschlossen hat, Personalkostenrefundierungen mit der Budgetierung 2022 darzustellen bzw. umzusetzen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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