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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.74

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Im Hinblick auf die in Rede stehende Postengruppe 403 Handelswaren verweist die
Kontrollabteilung auf die diesbezüglichen Erläuterungen zu den Posten und die darauf abgestimmten Stichwortverzeichnisse des Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände i.d.g.F.
Auf dieser Postengruppe sind Ausgaben für den Erwerb von Handelswaren zu verrechnen, einschließlich solcher, die aufgrund von Leistungsaufträgen an Dritte hergestellt werden. Handelswaren sind Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend dem
eigenen Gebrauch oder Verbrauch dienen, sondern ohne eigene Be- oder Verarbeitung entgeltlich oder unentgeltlich wieder abgegeben werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, in Abstimmung mit dem Amt für Rechnungswesen
als zuständige Stelle für den zentralen Rechnungseingang und die Haushaltsüberwachung die derzeitige Verbuchungssystematik entsprechend den geltenden Bestimmungen des Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände in
Verbindung mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung zu prüfen.
Weiters sollten hinkünftig obige vertraglich vereinbarten Leistungen hinsichtlich der
Zahngesundheitsvorsorge sachgerecht in der städtischen Haushaltsrechnung verbucht bzw. ausgewiesen werden.
In ihrer Stellungnahme erklärte die Fachdienststelle, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2020 übermittelte das Amt für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen der Kontrollabteilung ein diesbezügliches Nachtragskreditansuchen zur Übertragung der präliminierten Finanzmittel auf die künftige Haushaltsstelle 1/519000-720000 Kostenbeiträge (Kostenersätze) für Leistungen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung stellte mit Hilfe nachstehender Tabelle den Mietaufwand der
städtischen Wasenmeisterei, welcher sich aus dem Mietzins und den Betriebskosten zusammensetzt, im Vergleichszeitraum 2017 bis 2019 dar. Die Kontrollabteilung
merkt ergänzend an, dass zum Prüfungszeitpunkt noch kein vom Amt für Rechnungswesen offiziell abgeschlossener Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde
Innsbruck vorlag und sohin vorläufige Werte für das Rechnungsjahr 2019 abgebildet
sind. Ferner weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass der Bereich Veterinärwesen, insbesondere die städtische Wasenmeisterei im gemischten Unternehmensbereich (15,73 %) geführt wird.
Mietaufwand - Wasenmeisterei/Desinfektion
Positionen

2019 1)

2018

2017

Mietzins

36.874,02

39.746,40

40.439,00

Betriebskosten

-1.521,59

824,64

-9.889,63

Mietaufwand

35.352,43

40.571,04

30.549,37

1)

vorläufige Werte

Wie aus den von der IISG übermittelten Prüfunterlagen der Rechnungsjahre 2017
bis 2019 hervorgeht, wurde dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft für die
städtische Wasenmeisterei in der Trientlgasse 17 ein monatlicher Mietzins in Höhe

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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