Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.77
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Die Zuweisung der Schulärzte auf die einzelnen städtischen Schulen variierte hinsichtlich der Anzahl der zu betreuenden Schüler erheblich. So waren zwei Ärzte für
je eine Schule zuständig. Im Gegensatz dazu versorgte nur eine Medizinerin als
Schulärztin beinahe die Hälfte aller Schulen, insgesamt 16 (davon 9 Volksschulen,
5 Neue Mittelschulen, 1 Sonderschule und den Polytechnischen Lehrgang).
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat mit den einzelnen Schulärzten schriftliche Vereinbarungen („auf Werkvertragsbasis“) abgeschlossen. In diesen wurden die Aufgaben
des schulärztlichen Dienstes sowie die Anzahl der zu betreuenden Pflichtschulen
vom Schularzt festgeschrieben. Auf Nachfrage der Kontrollabteilung wurden die in
Rede stehenden Werkverträge vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
übermittelt.
Im Zuge einer stichprobenartigen Einsichtnahme in die betreffenden Werkverträge
monierte die Kontrollabteilung, dass bei einigen Verträgen, die bereits in den 90Jahren (1995 bzw. 1997) unterfertigt wurden, im Nachhinein die zu betreuenden
Schulen teilweise ergänzt bzw. gestrichen wurden. Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung in diesem Kontext fest, dass in einem Einzelfall ein Schularzt neben
der im Werkvertrag definierten Schule auch noch eine – ohne schriftliche Vereinbarung – weitere Pflichtschule im Rahmen des schulärztlichen Dienstes umsorgte.
Im Sinne der Aktualität und Transparenz empfahl die Kontrollabteilung künftig, die
diesbezüglichen Werkverträge (schriftliche Vereinbarungen) mit den (praktischen)
Ärzten hinsichtlich des Umfanges der schulärztlichen Betreuung an den städtischen
Pflichtschulen in regelmäßigen Abständen (zumindest einmal pro Schuljahr) zu evaluieren und allenfalls neu zu verschriftlichen.
In ihrer Stellungnahme kündigte das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 teilte die Fachdienststelle mit, dass eine erste Evaluierung betreffend den Umfang der schulärztlichen Betreuung an den städtischen Schulen vorgenommen wurde. Dahingehende
Vertragsanpassungen wurden ebenfalls durchgeführt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Auf dem Teilabschnitt 581010 Veterinärwesen wurden im Beobachtungszeitraum
insgesamt Einnahmen im Gesamtausmaß von € 68.858,16 vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen gutgeschrieben. In den prüfungsrelevanten Rechnungsjahren sind auf dem Sachkonto 815000 Gebühren für sonstige Leistungen von
€ 5.490,53 sowie auf dem Postenansatz 852000 Benützungsgebühren in Höhe von
insgesamt € 56.887,63 kontiert worden.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die betreffenden Einnahmen im Vergleichszeitraum 2017 bis 2019, welche auf den beiden Sachkonten 815000 Gebühren für sonstige Leistungen bzw. 852000 Benützungsgebühren des UA 581010 Veterinärwesen ausgewiesen sind.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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