Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
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Im Zuge der Follow up – Einschau 2020 informierte die Fachdienststelle die Kontrollabteilung darüber, dass der Sachverhalt derzeit von der Magistratsabteilung IV
geprüft werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zur Entrichtung der besagten Marktgebühren ist derjenige verpflichtet, wer einen
Marktplatz nach den Bestimmungen der IMO zugewiesen erhalten hat. Mit Beziehen
des zugewiesenen Marktplatzes entsteht die Gebührenpflicht. Diese ist unverzüglich bei einem Mitarbeiter des Referates Lebensmittelaufsicht-Marktwesen, als ernanntes Marktaufsichtsorgan, gegen eine Empfangsbestätigung bar zu entrichten.
Die im Rahmen des Inkassos eingehobenen Marktgebühren werden dann im referatseigenen Geldschrank aufbewahrt und monatlich (kumuliert) auf das städtische
Bankkonto einbezahlt.
Hierbei handelt es sich um eine Nebenkasse im Sinne der städtischen Handkassenordnung 2008. Diese wird zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, Abwicklung von
Kassengeschäften, vor allem die Entgegennahme von Einzahlungen, als unselbstständige Hilfsstelle der Stadtkasse eingerichtet.
Nebenkassen werden mit Genehmigung der Magistratsdirektion eingerichtet. Eine
dementsprechende Bestätigung für die Führung einer Nebenkasse konnte von Seiten der geprüften Dienststelle während der Prüfung nicht vorgelegt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl ehestens, sich um eine den Bestimmungen der städtischen Handkassenordnung entsprechende Genehmigung der Magistratsdirektion
für die bereits eingerichtete Nebenkasse zu bemühen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die zuständige Fachdienststelle mit, der
Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen erklärte im Zuge der Follow
up – Einschau 2020, dass die zuständige Magistratsdirektion noch einige Grundsatzfragen zu klären habe und das Referat Lebensmittelaufsicht-Marktwesen vom
Ergebnis informieren werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung gemäß ihrer im Innsbrucker Stadtrecht normierten Befugnis in den Räumlichkeiten des Referates Lebensmittelaufsicht-Marktwesen am 28.02.2020 eine Nebenkassaprüfung durchgeführt. Die Kontrollabteilung
hat in die diesbezüglichen Aufzeichnungen (Nebenkassabuch) der Dienststelle Einschau genommen. Eine Verifizierung der rechnerischen Vollständigkeit des Bargeldbestandes bezüglich den bis zu diesem Stichtag eingehobenen Marktgebühren
wurde ebenfalls durchgeführt, wobei kein Anlass zu einer Beanstandung vorlag.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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