Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.136
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Textziffer
Dieser Differenzbetrag bezog sich auf die Bezahlung des von einer universitären
Einrichtung als Mieter der (weiteren) GR 2 und 3 im Mietvertrag vereinbarten Betrages für die hergestellten Adaptierungen und die Zusatzausstattung des Mietgegenstandes. Die Verbuchung dieser Zahlung über das Projekt-Konto und dadurch ausgelöst die dahingehende Berechnung einer Vorsteuerkorrektur samt der damit in
Verbindung stehenden Darlehens-Sondertilgung war für die Kontrollabteilung aus
inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, den von ihr im Detail beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen und allenfalls die durchgeführte Vorsteuerkorrektur für das
Jahr 2018 sowie die per 17.05.2019 vorgenommene Darlehenssondertilgung entsprechend zu bereinigen.
In der damaligen Stellungnahme bestätigte die IIG KG den von der Kontrollabteilung
aufgezeigten Umstand. Weiterführend wurde seinerzeit von der IIG KG erwähnt,
dass die von der Kontrollabteilung angeführte Zahlung durch eine am 25.06.2019
erfolgte Umbuchung mittlerweile richtig zugeordnet und dadurch die falsche Vorsteuerkorrektur wieder zurückgenommen worden war.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau wurde vom Leiter des Geschäftsbereiches
Rechnungswesen der IIG KG der Nachweis über die Bereinigung der Vorsteuer anhand der erfolgten Umbuchung erbracht. Im Hinblick auf die zu hoch ausgefallene
Vorsteuerkorrektur im Betrag von € 5.622,27 (seinerzeit Gutschrift an Stadt) war beabsichtigt, diese im Zuge der damals noch nicht durchgeführten Endabrechnung der
Zusatzbeauftragungen gegenüber der Stadt zu berücksichtigen.
Aktuell wurde von der IIG KG nachgewiesen, dass die Endabrechnung für den Ankauf der Stadtbibliothek gemeinsam mit der Abrechnung der Zusatzaufträge und der
Innenarchitektur-/Planungskosten mittels E-Mail am 05.10.2020 an die städtische
Finanzabteilung übermittelt worden ist. Darin ist die beschriebene Vorsteuerkorrektur berücksichtigt. Anlässlich der maßgeblichen Endabrechnung wurde von der IIG
KG ein von der Stadt Innsbruck zu bezahlender Restbetrag von € 104.584,77 eingefordert, welcher zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Anfang Feber 2021
(allerdings noch) unbeglichen war. Für eine endgültige Erledigung dieser Angelegenheit stand die Zahlung der Stadt Innsbruck somit noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Der Mietgegenstand betreffend das mit der Stadt Innsbruck abgeschlossene Bestandverhältnis war im Mietvertrag in Punkt I wie folgt beschrieben:
„Die Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG als Mit- bzw. Wohnungseigentümerin des
Gst 468/10, KG Innsbruck, vermietet und übergibt die neu errichteten, […] Räumlichkeiten
im Erdgeschoss im Ausmaß von ca. 1.994,11 m² Nutzfläche sowie im 1. Obergeschoss im
Ausmaß von ca. 1.023,27 m² Nutzfläche, gesamt sohin 3.017,38 m², das sind die Top GR1,
GR2 und GR3, an den Mieter und dieser nimmt den vorbezeichneten Mietgegenstand von
der Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG in Miete.“
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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