Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.150
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Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2020 erneut dazu befragt informierte
das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV darüber, dass die Empfehlungen der Kontrollabteilung (umgehend) aufgenommen worden wären. Zwei im
Laufe des Oktobers 2020 zwischen allen Beteiligten koordinierte Besprechungstermine hätten einmal wegen einer Terminkollision und ein weiteres Mal wegen der
Corona-Thematik nicht stattfinden können. Auf Grund des zum Zeitpunkt der Stellungnahme geschlossenen Stadtturms und fehlender aktueller Eintrittszahlen, habe
man sich im Kreise der Vertragspartner geeinigt, nach Ablauf des von der Bundesregierung verordneten Lockdowns ehestmöglich zu der gegenständlichen Angelegenheit in Verhandlungen einzutreten.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Ehemalige KUF-Gelder
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Zur Thematik der so genannten „ehemaligen KUF-Gelder“ führte die Kontrollabteilung eine (erneute) Prüfung durch. Dies auf der Grundlage des (freiwillig) erstellten
Rechnungsabschlusses per 31.12.2019.
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Gemäß § 2 des Gesetzes vom 30.06.2004, mit dem die KUF beendet worden ist,
verfiel mit 01.04.2005 das Sondervermögen nach § 3 des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes (GKUFG) 1998 zu Gunsten des Haushaltes der
Stadt Innsbruck. Diesem Verfall hatte eine Aufstellung der Aktiva und Passiva vorauszugehen, welche dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen war. Dem GR
wurde in seiner Sitzung vom 28.04.2005 der Rechnungsabschluss per 31.03.2005
betreffend das verbliebene Sondervermögen der KUF vorgelegt, welches sich zu
diesem Stichtag auf einen Betrag von € 1.184.505,47 belief.
In weiterer Folge wurden, initiiert durch eine vom seinerzeitigen Magistratsdirektor
beauftragte magistratsinterne Arbeitsgruppe unter Einbindung der MA I – Amt für
Personalwesen und der Personalvertretung, Überlegungen zur Auflösung bzw. Weiterverwendung dieses Sondervermögens angestellt. Letztlich fasste der GR in seiner Sitzung vom 29.06.2005 bezüglich der weiteren Verwendung der restlichen
KUF-Gelder den folgenden Beschluss:
„Das nach Auflösung der Kranken- und Unfallfürsorge der städtischen Beamtinnen und Beamten der
Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) mit 01.04.2005 zu Gunsten des städtischen Haushaltes verfallene
Sondervermögen bleibt bis auf weiteres in der bisherigen Form veranlagt. Der daraus abreifende jährliche Zinsertrag wird den städtischen Bediensteten entsprechend den im vorliegenden Bericht der
MA I – Amt für Personalwesen vom 20.06.2005 angeführten Ausführungen für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der einschlägigen Hilfestellungen in Einzelfällen zur Verfügung gestellt.“
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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