Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.155
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Zur gegenständlichen Follow up – Einschau 2020 bestätigt die Kontrollabteilung,
dass von ihr anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadtgemeinde
Innsbruck die empfohlene angepasste Verbuchung der maßgeblichen Zinszahlungen festgestellt werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
51
Bei der Abstimmung der Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und Kredite mit
den Angaben im städtischen Schuldennachweis war für die Kontrollabteilung (erneut) auffällig geworden, dass diese teilweise nicht mit den (aktuellen) Tilgungsplänen der Darlehen und Kredite im Einklang standen. Allen voran in Bezug auf einzelne Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol ergaben sich infolge der im
Herbst 2015 von der Tiroler Landesregierung beschlossenen Änderungen für „ältere“ WBF-Darlehen geänderte Rückzahlungsbedingungen bzw. andere Restlaufzeiten.
Von der Kontrollabteilung wurde (wiederholt) empfohlen, den städtischen Schuldennachweis in Bezug auf die Angaben zu Laufzeit und Höhe des Zinssatzes zu überprüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Im damaligen Anhörungsverfahren
erläuterte die betroffene Fachdienststelle das Zustandekommen der Abweichungen
aus ihrer Sicht und sagte eine Korrektur zu.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau 2020 bestätigt die Kontrollabteilung, dass
von ihr anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadtgemeinde Innsbruck die angeregte Anpassung des städtischen Schuldennachweises festgestellt
werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
52
Bei ihren damaligen Prüfungshandlungen betreffend die Berechnung des Maastricht-Ergebnisses wurde die Kontrollabteilung auf ein von der Statistik Austria an
den Leiter der MA IV gerichtetes Schreiben vom 10.05.2019 aufmerksam. Inhaltlich
behandelte dieses Schreiben gemäß der Angabe im Betreff die „Revision der ESVGSektorzuordnung der VRV-Ansätze 87-89 auf Gemeindeebene“ bzw. die dahingehenden Details zur Landeshauptstadt Innsbruck.
Hinsichtlich der von der Stadt Innsbruck beanspruchten Kreditmittel wurde bis dato
die Buchungslogik verfolgt, die Vereinnahmung der Kreditmittel vorwiegend in
den Abschnitten 85 – 89 (allen voran im UA 875000 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH für das Straßen- und Regionalbahnprojekt und im
UA 898000 – Seilbahnen und Lifte für das Projekt Neustrukturierung Patscherkofelbahn) zu dokumentieren. Dies vordergründig auch deshalb, da diese Vereinnahmungsbuchungen in den Abschnitten 85 – 89 durch die im Rechnungsquerschnitt
definierte Kennziffern-Zuordnung bzw. Berechnungslogik positiv auf das städtische
Maastricht-Ergebnis wirk(t)en. In den betroffenen Jahren (2017 und 2018) ergaben
sich somit trotz maßgeblicher Schuldaufnahmen (2017: € 16.500.000,00; 2018:
€ 45.000.000,00) aus rechnerischer Sicht jeweils positive Maastricht-Ergebnisse.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
35