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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.159

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Bei der Sichtung der in diesem Zusammenhang bereitgestellten Detailunterlagen
der IIG KG als Vermieterin der Liegenschaft war für die Kontrollabteilung auffällig,
dass die bisherige Mieterin die von ihr genutzten Gebäudeteile offenbar
per 30.04.2019 zurückgestellt hatte. Aus diesem Grund zeigte sich die Kontrollabteilung darüber verwundert, weshalb von der Stadt Innsbruck lediglich die WBF-Darlehensannuität für das I. Quartal 2019 berücksichtig worden ist. Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung wäre auch die für den Monat April 2019 anteilige WBFDarlehensannuität für das II. Quartal 2019 – somit ein Betrag von € 4.450,83 – weiter zu verrechnen gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, den von ihr beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls
eine Weiterverrechnung des ausständigen Betrages vorzunehmen.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2020 wurden von der zuständigen
Fachdienststelle die näheren Hintergründe dargestellt, welche letztlich zur Vorschreibung des lediglich I. Quartals 2019 geführt haben. Gleichzeitig wurde auf einen mit der IIG KG bereits fixierten Termin im April 2021 (in anderer Sache, vgl.
Tz 58) hingewiesen; im Rahmen dieses Termins wurde eine (Ab-)Klärung dieser
Angelegenheit zugesagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

57

Neben anderen Positionen werden die in der Schuldenart 4 dokumentierten Darlehen und Kredite aufgrund der (vertraglichen) Konstruktion der Weiterverrechnung
der Zins- und Tilgungszahlungen an die betroffenen Rechtsträger in der Jahresrechnung auch im „Nachweis über gegebene Darlehen“ (gemäß § 17 Abs. 2 Z 5 VRV
1997) abgebildet.
Bei den Prüfungen in Vorjahren war für die Kontrollabteilung in diesem Bereich jedoch auffallend, dass bei allen in diesem Nachweis angeführten Positionen die Vertragsdetails wie folgt angegeben waren:

Von der Kontrollabteilung wurde in den vergangenen Jahren dabei in Richtung der
MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft empfohlen, die aufgezeigten Angaben im angeführten Nachweis zu überprüfen und in künftigen Jahresrechnungen
gegebenenfalls korrigiert (und übereinstimmend mit dem Schuldennachweis) darzustellen.
Wie die Durchsicht des Nachweises anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung
2019 der Stadt Innsbruck zeigte, wurde die Anregung der Kontrollabteilung (weitestgehend) umgesetzt. Einzig bei drei Positionen des Nachweises schienen nach wie
vor die obigen Detailangaben auf (Nummer 0171000161 – Tiroler Wasserkraftwerke
AG Restkaufpreis Achensee; Nummer 0171000155 – TIGEWOSI Kaufpreis GP. 53

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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