Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.192

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Im Zuge der gegenständlichen Prüfung war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass
die Dienstnehmer in den Referaten Gesundheitswesen und Veterinärwesen unterjährig teilweise hohe Zeitguthaben aufwiesen.
Diese Stände waren in direktem Zusammenhang mit einer Berechnungsmethode
für die Abgeltung der Rufbereitschaften in Form von Zeitausgleich zu sehen, wobei
auch die in der Rufbereitschaft geleisteten Arbeitsleistungen (Überstunden) für die
Ermittlung der Abgeltung eine Rolle spielten.
Konkret wird bei der Berechnung auf eine Regelung aus dem bereits erwähnten
Schriftstück aus dem Jahr 1995 hinsichtlich der Rufbereitschaft der Amtsärzte für
Totenbeschaue zurückgegriffen. Dort wird neben den allgemeinen Zeiten der Rufbereitschaft auch die Abgeltung für die Rufbereitschaft in Form von Zeitausgleich im
Verhältnis 1 : 0,25 geregelt.
Die Einschau machte deutlich, dass diese Regelung auch bei den Wasenmeistern
und den Desinfektoren zur Anwendung kam.
Die einzelnen Berechnungen für die Abgeltung der Rufbereitschaft wurden im Tabellenkalkulationsprogramm „Excel“ abgewickelt. Dabei sind von den Rufbereitschaftszeiten die tatsächlichen Einsatzzeiten (welche als Überstunden ausbezahlt
werden) abgezogen worden.
Des Weiteren wurden von den Rufbereitschaftszeiten „doppelte Dienstzeiten abgezogen“. Dabei handelte es sich um tatsächlich geleistete Dienstzeiten – die innerhalb der Gleitzeit geleistet wurden und auch von der Berechnungsarithmetik der
Rufbereitschaftszeiten (doppelt) erfasst worden sind. Die geleisteten Dienstzeiten
wurden dabei aus dem Zeiterfassungssystem „händisch“ in das „Excel“ übernommen.
Anschließend wurde das Ergebnis bzw. die Anzahl dieser Stunden im Verhältnis
von 1 : 0,25 dem Dienstnehmer in Form von Zeitausgleich gutgeschrieben und in
das dafür vorgesehene städtische Zeiterfassungsprogramm (Clock Work) eingepflegt.
Eine stichprobenartige Nachberechnung der Kontrollabteilung zeigte, dass aufgrund
der Vielzahl der händisch einzugebenden Werte im Excel naturgemäß ein Fehlerpotential vorlag. So wurde im Juni 2019 bei einem Dienstnehmer die doppelt gebuchte Zeit zwar im Excel dargestellt, jedoch bei der Berechnung für das Zeitguthaben nicht berücksichtigt. In Summe erhielt der Arbeitnehmer ein Zeitguthaben von
ca. 3 Stunden zu viel gutgeschrieben.
Die Kontrollabteilung empfahl aufgrund der beschriebenen Komplexität der Berechnungsmethode des Zeitguthabens (als Abgeltung für die Rufbereitschaft) und dem
daraus resultierenden bürokratischen Aufwand, das Berechnungsmodell im Sinne
einer anzustrebenden Verwaltungseffizienz zu hinterfragen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Berechnungsmethode überdacht wird. Darüber hinaus sei seit 01.07.2020 ein dritter
Wasenmeister im geprüften Amt tätig, welcher zu einer wesentlichen Entlastung hinsichtlich des Zeitguthabens führen sollte. Des Weiteren war auch geplant, einen zusätzlichen Desinfektor einzustellen.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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