Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.200

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falsch verbuchte Betrag von € 6.500,00 in der Regionalbahnabrechnung per
31.12.2019 korrigiert worden sei.
Für die aktuelle Follow up – Einschau 2020 wurde von der IVB gegenüber der Kontrollabteilung der diesbezügliche (Gutschrifts-)Nachweis erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

107

Aus der Rechnungslegung des Beratungsunternehmens ging die von der IVB bekannt gegebene Leistungsaufteilung nicht hervor. Dies deshalb, da der gesamte
Rechnungsbetrag von netto € 15.000,00 der Leistung „Begutachtung Verträge Projekt Tram/Regionalbahn“ zugeschrieben worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der IVB, in künftig allenfalls ähnlich gelagerten Fällen
auf eine getrennte oder zumindest abgrenzbare Rechnungslegung (in Abhängigkeit
verschiedener erbrachter Leistungen) zu achten. Dazu kündigte die IVB in ihrer abgegebenen Stellungnahme an, von betroffenen Lieferanten künftig eine abgrenzbare Abrechnung einzuholen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

108

Die IVB ist in das im IKB AG-Konzern praktizierte Gruppenbesteuerungsmodell eingebettet, indem Verluste der IVB mit Gewinnen des Konzerns ertragsteuerlich ausgeglichen werden. Die Stadt und die TIWAG als Aktionäre der IKB AG erhalten dabei auf der Grundlage separater (Syndikats-)Vereinbarungen – neben einer „laufenden Dividende“ und einer „Vorzugsdividende Flughafen“ – eine „Vorzugsdividende
Regionalbahn“.
Bezüglich der für das Jahr 2018 zur Auszahlung gelangten Vorzugsdividende Regionalbahn zeigte sich die Kontrollabteilung zunächst verwundert darüber, dass im
Unterschied zu den Vorjahren „gerade“ Beträge zur Auszahlung gelangt sind
(€ 1.100.000,00 für die Stadt Innsbruck bzw. € 670.000,00 für die TIWAG).
Im Zuge der weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass es sich bei den für das
Jahr 2018 ausbezahlten Vorzugsdividenden um geschätzte Beträge handelte. Die
Notwendigkeit einer diesbezüglichen Abschätzung der Vorzugsdividenden (bzw. der
zugrundeliegenden Abschreibungssummen) habe sich nach erhaltener Auskunft
des zuständigen Abteilungsleiters der IKB AG aufgrund der Mitte März 2019 aufgetretenen massiven Störung in der IKT der IKB AG ergeben. Somit seien von der IKB
AG – zur Sicherstellung der Einhaltung des gewohnten terminlichen Ablaufes in Bezug auf die Abhaltung der Hauptversammlung – die Vorzugsdividenden geschätzt
worden. Allfällige Abweichungen würden im Folgejahr aufgerollt bzw. ausgeglichen
werden.
Nach Maßgabe der von der IVB im Zuge der Prüfung bereitgestellten Abschreibungstabellen für das Jahr 2018 berechnete die Kontrollabteilung eine Vorzugsdividende Regionalbahn für die Stadt im Betrag von € 1.218.149,48. Im Vergleich zu
der bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt ausbezahlten (geschätzten) Vorzugsdividende (€ 1.100.000,00) ergab sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung eine
nachzuzahlende Differenz von € 118.149,48.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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