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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.279

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Frage 5:

"Zur Entlastung des Innsbrucker Wohnungsmarktes wollen wir gemeinsam mit
und unter Inanspruchnahme der dafür vom Land Tirol bereitgestellten mindestens
€ 50 Mio. Projekte des studentischen Wohnens in Innsbruck und im Großraum unter Berücksichtigung moderner Wohnformen umsetzen. Gemeinsam mit dem
Land Tirol sollen Modalitäten der Umsetzung für eine sozial gerechte Belegung
ausgearbeitet werden."
Wurden die vom Land bereitgestellten Mittel ganz oder teilweise bereits für konkrete Projekte eingesetzt?
- Wenn ja, inwieweit?
- Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

nein
Im Rahmen der städtischen Studie "Studentisches Wohnen in Innsbruck,
2019" wurden die grundsätzlichen räumlichen und funktionalen Ziele sowie
Rahmenbedingungen für leistbares studentisches Wohnen konkret geprüft
und festgelegt. Diese wurden vom Stadtsenat am 11.03.2020 beschlossen.
Hinsichtlich des Einsatzes der Wohnbauförderungsmittel war es darauf folgend entscheidend, einerseits die geeigneten Projekte auszuwählen und zu
priorisieren und andererseits die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen anhand dieser Vorhaben detailliert zu prüfen sowie Umsetzungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Dazu wurde von Land (Büro LRin
Dr.in Palfrader) und Stadt (Büro Bgm.Willi) im Herbst 2020 eine Arbeitsgruppe einberufen.
Diese Arbeitsgruppe wurde mit Ende Februar 2021 erfolgreich beendet. Konkret werden sechs größere Projekte verschiedener geförderter Wohnbauträger mit insgesamt über 900 studentischen Wohneinheiten vorangetrieben.
Für die konkret festgelegten Projekte konnte jeweils der Umsetzungsweg
aufgezeigt werden. Unter anderem wird das Land dafür auch die Wohnbauförderungshöhe, die für studentisches Wohnen lukriert werden kann, deutlich erhöhen.

Frage 6:

"Gemeinsam mit dem Land Tirol wollen wir alles unternehmen, um Immobilienspekulation im geförderten Wohnbau zu unterbinden. So sollen insbesondere Maßnahmen wie etwa qualifizierte Vorkaufsrechte, längere Preisbindung durch die
Wohnbauförderung bei Verkauf und Weitervermietung umgesetzt werden. Die
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erfolgt so rasch wie möglich."
Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich bereits umgesetzt?

Antwort:

Bezüglich der leistbaren, wohnbauförderungsnahen Wohnungen wird auf
Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorkaufsrechte werden dementsprechend bereits bei den aktuellen Projekten "leistbare Eigentumswohnungen im fördernahen Bereich" vereinbart.
Der konkrete GR-Beschlussteil zum Konzept "Leistbares Wohnen, Vergabe
wohnbauförderungsnaher Eigentumswohnungen" lautet:
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