Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.324
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
2.
Ressortverteilung gemäß§ 35a
Stadt~echt der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ. FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Folgende, von Herrn Bürgermeister vorge·
schlagene Ressortverteilung
Stadträtin Mag.a Schwarz):
Umwelt. Energie und Mobilität (Verkehrsplanung und Umwelt), Tiefbau,
Grünanlagen. Straßenbetrieb, Kultur
Bürgermeister Willi:
Umwelt, Energie und Mobilität (Stra•
ßenverkehr und Straßenrecht), Personal. Finanzen und Beteiligungen, Medien, Kommunikation und Bürgerservice, BOrgerbeteiligung, Stadtentwick•
lung, Stadtplanung, Bau-, Wasser-, Anlagen-, Gewerberecht. Bau- und FeuerpoHzei. Wohnungsservice, All..gemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung,
Standesamt und Personenstandsan•
gele.genheiten. Präsidialangelegenheiten. Allgemeine Servicedienste, Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, sowie alle weiteren Aufga~
ben, die nicht gemäß §§ 35a und 35b
(IStR) anderen Mitgliedern der Stadtregierung Obertragen sind.
Wenn man sich die Ressortverteilung lt. Kurzptokoll genauer ansieht, dann stellt sich
die Frage, ob der diesbezügliche Beschluss gern. lnnsbrucker Stadtrecht bzw. Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates überhaupt möglich ist, da lt. Beschluss Bürgermeister Georg Willi für die Ressorts Umwelt, Energie und Mobilität mit
Teilbereich „Straßenverkehr und Straßenrecht" zustä-ndig ist, Frau Mag. 3 Ursula
Schwarz! ebenfalls für die Ressorts Umwelt und Energie. Hingegen beim Ressort Mo3
bilität ist Frau Mag. Ursula Schwarz! als Verkehrsstadrätin nicht mehr für Straßenver-·
kehr und Straßenrecht zuständig (???), sondern für „Verkehrsplanung und Umwelt".
Bedeutet im Klartext: Die Stadt Innsbruck verfügt lt. Beschluss über zwei Umweltstadträte, zwei Energiestadträte und zwei Verkehrsstadträte. letztere mit einem unterschiedlichen Aufgabenbereich, welcher im Regelfall nicht voneinander zu trennen .
ist.