Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.348
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(zu Punkt 46.7)
NEOS Innsbruck JS, 18.03.2021
Stadtmagistrat Innsbruck~
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18. März 2021
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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
ANTRAG
Proportionale Zuteilung von Stadträten und damit
„nicht amtsführende Stadträte" abschaffen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bürgermeister Georg Willi wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen,
dass Art. 117 Abs. 5 B-VG dahingehend abgeändert wird, dass die Landesgesetzgeber in den
Stadtrechten für Städte mit eigenem Statut (Art. 116Abs. 3 B-VG) eine Abkehr von dem in Art. 117
Abs. 5 B-VG vorgesehenen Proporzsystem in der Weise vorsehen können, dass die Mitglieder des
Stadtrates (Stadtsenates) vom Gemeinderat mit einfacher Mehrheit aus dem Kreis der
Gemeinderäte gewählt werden können.
Begründung:
Die Veränderungen in der Parteienlandschaft und damit die Mobilität der Wähler_innen wurden bereits
erkannt, worauf die Nationalratswahlordnung laufend reformiert wurde, sodass die Proportionalität von
Stimmen und Mandaten immer weiter ausgebaut wurden und das Proporzsystem abgeschafft wurde
(Wahlrechtsreformen 1970, 1992, 2007) .
Eine ähnliche Entwicklung der Parteienlandschaft fand auch aufTiroler- Landesebene statt. Auch hier
reagierte man auf die Veränderungen und passte die Tiroler Landesordnung 1999 durch Abschaffung der
Wahl der Mitglieder der Landesregierung nach dem Proporzsystem ab. Zusätzlich wurde die Direktwahl
des Bürgermeisteramtes eingeführt.
Noch bunter zeigt sich die Parteienlandschaft in Innsbruck. Hier zogen mit der Gemeinderatswahl 201 8
zehn Wahlwerbende Gruppen in den Gemeinderat ein. Dennoch gilt nach der lnnsbruckerWahlordnung
2011 noch immer, dass die Gemeinderatsparteien nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im
Stadtsenat haben (IWO 2011, §1). Dies hatte bei der letzten Gemeinderatswahl zur Folge, dass die sieben
Sitze im Stadtsenat auf gleich fünf Parteien verteilt wurden . In der Folge saßen zwei nicht amtsführende
Stadträte im Stadtsenat. Die IWO 2011 und das lnnsbrucker Stadtrecht erschwerten durch die
proportionale Verteilung von Stadtsenatssitzen eine freie Stadtsenatsbildung. Durch die Direktwahl des
Bürgermeisters ist es aktuell möglich, dass dieses Amt von einer Person ausgeübt wird, welche ohne eine
en tsprechende Mandatszahl im Gemeinderat der wahlwerbenden Gruppierung durch keinen Sitz im
Stadtsenat vertreten ist.
Schlussendlich zeigen die derzeitigen Entwicklungen, dass eine Proporz-Verteilung nicht mehr
zeitgerecht ist und eine Regierung lähmt, wenn nicht sogar handlungsunfähig macht. Daher ist es ein
dringender Schritt mit den Entwicklungen der Zeit Schritt zu halten und das lnnsbrucker Stadtrecht sowie
die lnnsbrucker Wahlordnung so anzupassen, damit in Zukunft die regierenden Parteien den Stadtsenat
se lbst besetzen können und einen Handlungsspielraum bei einer Koalitionsverhandlung erleichtert.
Zudem wird damit das Persönlichkeitswahlrecht einzelner Kandidat_innen aufgewertet.
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