Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.57
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32.
MagIbk/36096/SP-FW-DH/1
Beschluss (einstimmig):
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F10, Dreiheiligen,
Bereich Schlachthofgasse 1,
Matthias-Schmid-Straße 10 und
Ing.-Etzel-Straße 30 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/db), gemäß § 36 TROG 2016
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.03.2021:
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.03.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F10, Dreiheiligen, Bereich Schlachthofgasse 1, Matthias-SchmidStraße 10 und Ing.-Etzel-Straße 30 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/db), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
33.
MagIbk/35836/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B18, Saggen, Bereich
Kaiserjägerstraße 12 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA-B2/2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 18.03.2021
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. SA-B18, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 12 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B2/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
34.
MagIbk/36076/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.8, KG
Arzl, Bereich "Arzl-Ost", nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig mit
Stimmenhaltung von GR Kunst und
GRin Gregoire, 2 Stimmen,
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.8,
KG Arzl, Bereich "Arzl-Ost", nördlich Rumer
Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016, zu
beschließen.
GR Appler verlässt aufgrund Befangenheit
den Sitzungssaal.
GR Mag. Krackl: Ich würde gerne kurz ausführen, welche Änderungen es zum bisher
verfügbaren Akt gab. Es wurde darüber
ausführlich diskutiert und deshalb möchte
ich mich dafür entschuldigen, dass sich der
Beginn der Sitzung des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck aufgrund der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte etwas verzögert hat.
Die Beschlussvorlage hätte ursprünglich so
gelautet, dass heute ein Doppelbeschluss
vorgelegt wird. Das heißt, wenn keine Stellungnahmen abgegeben werden, gibt es