Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.60

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kann. Dann kann der Akt wieder im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte und im Gemeinderat der Stadt Innsbruck behandelt werden.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Heute geht es um das Baulandumlegungsverfahren, das vom Land Tirol eingestellt
bzw. ausgeleitet wurde, und die daraus resultierenden, nicht ordnungsgemäßen bzw.
rechtlichen Bedenken in der Ausweisung
des Baulanderwartungsgebietes.
Ich finde es ebenfalls sehr schade, dass
dieses Baulandumlegungsverfahren nicht
umgesetzt wurde. Es wurde mehrere Jahre
probiert. Man darf hier nicht aufgeben, da
definitiv Entwicklungspotenzial vorhanden
ist. Vielleicht bedarf es einer besseren Aufklärung der GrundstückseigentümerInnen
vor Ort und einer besseren Kommunikation
und Verhandlung. Ich sehe hier durchaus
Potenzial und noch eine Chance, die ein
oder andere Sanierung bei den Schwarzbauten zu erreichen.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte sah es so aus, dass wir diesen Beschluss nicht zustande bringen und damit
auch nicht in der heutigen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck darüber
abstimmen können. Die konstruktiven Gespräche und die jeweiligen Erläuterungen
der Fachabteilung und der JuristInnen haben aber dann dazu geführt, dass wir diesen Doppelbeschluss trennen und die rechtlichen Bedenken ausgeräumt werden konnten.
Weiters bleibt die Chance bestehen, dass
dieses Gebiet weiter entwickelt werden
kann und es von einem Baulanderwartungsgebiet zu einem Zielgebiet der Zukunft wird.
Es ist uns gemeinschaftlich gelungen, dass
dieses Gebiet nicht abgeschrieben, sondern
daran festgehalten wird. Der kleine Funken
Hoffnung bleibt bestehen, dort ein anderes
Baulandumlegungsverfahren einzuleiten
und gegebenenfalls diese Schwarzbauten
zu sanieren.
Ich möchte mich noch einmal bei allen für
die konstruktive Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bedanken. Auch wir von der ÖVP werden diesem Entwurf zustimmen.

GR-Sitzung 18.03.2021

Bgm. Willi: Ich bin über den heutigen Beschluss froh, weise aber den Vorwurf von
GR Mag. Plach, dass das Land Tirol Schuld
sei, auf das Schärfste zurück. Über viele
Jahre hinweg haben Landesbedienstete
versucht, ein Baulandumlegungsverfahren
zustande zu bringen.
Wer die GrundeigentümerInnen-Struktur an
dieser Stelle östlich von Arzl, oberhalb der
Landesstraße, kennt, weiß, dass das eine
sehr streifige Grundstücksstruktur ist. Wenn
man ein Baulandumlegungsverfahren
macht, sind in diesem Fall zwei Grundsätze
zu beachten: Für den Großteil der Grundstücke braucht es eine Erschließung. Die
Straßen, die man hierfür braucht, gehen
über bestimmte Grundstücke. Das geht
nicht anders. Das heißt, dass diese Grundstücke für Straßen hergenommen werden
und daher wenig wert sind. Der Rest wird
Bauland.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat
für dieses Baulanderwartungsgebiet entschieden, nach der Formel 50-30-20 zu bebauen. Nun will jede/r GrundeigentümerIn,
dass im Baulandumlegungsverfahren sie/er
auf ihrem/seinem Grund das bekommt, was
sie/er will. Man kann aber auf einer streifig
strukturierten Fläche nicht für jede/n 50-3020 machen. Das geht sich nicht aus. Viele
GrundeigentümerInnen haben versucht, das
Beste für sich herauszuholen. Wenn das
aber jede/r macht, ist das in Summe nicht
zu realisieren.
Wir starteten dann einen zweiten Versuch
und ersuchten rund um diese Schwarzbauten-Thematik, das Gebiet zu verkleinern.
Die GrundeigentümerInnen des verkleinerten Gebietes wurden ersucht, dass sie alle
ihre Flächen in einen Topf geben, diese Flächen dann erschlossen werden und das Bebauungsgebiet nach 50-30-20 aufgeteilt
wird. Das war ein guter Vorschlag, die
GrundeigentümerInnen müssten allerdings
mitspielen. Das haben sie aber nicht getan.
Damit sind uns die Hände gebunden. Die
Bediensteten des Landes Tirol steckten
hunderte von Arbeitsstunden in dieses Projekt, um dem Wunsch der Stadt Innsbruck
nachzukommen, dort zu retten, was vielleicht zu retten ist. Es ist nicht gelungen. Es
gibt den Grundsatz, dass man sich auch
eingestehen muss, wenn man nicht mehr
weiterkommt. Bevor sinnlos Arbeitsstunden