Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.63
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 220 -
39.
39.1
Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 1
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/44/2021
FußgängerInnen-Durchlass ÖBBTunnel Mühlau-Arzl, Prüfung weitere Nutzung (Bgm.-Stellv. Lassenberger, GRin Dengg, GRin
Mag.a Seidl und GR Depaoli)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag
(Seite 219) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Da ich meine
KollegInnen des Gemeinderates der Stadt
Innsbruck kenne, gehe ich davon aus, dass
dieser Antrag gelesen wurde.
Es ist medial aufgeschlagen, dass dieser
FußgängerInnen-Durchlass, der sich im
Stadtteil Mühlau befindet, gesperrt wurde.
Warum er gesperrt wurde, wissen wir aktuell nicht. Wahrscheinlich gibt es sicherheitstechnische Aspekte. Es ist aber so, dass es
an GRin Mag.a Seidl, GR Depaoli und an die
FPÖ Anfragen gab, warum das so ist und
ob man nicht bewirken könnte, den Durchgang wieder zu öffnen.
Aufgrund dessen einigten wir uns, einen Antrag zu formulieren, der im eigentlichen
Sinne ein Prüfantrag ist. Wir möchten feststellen, ob der FußgängerInnen-Durchlass
wieder instand gesetzt werden kann und
was das kosten würde. Dann soll der Gemeinderat der Stadt Innsbruck darüber entscheiden. Die Dringlichkeit war dadurch gegeben, dass es sehr viele Anfragen gab.
Man weiß eigentlich gar nicht, wie viele
Menschen von Mühlau oder Arzl diesen
Durchlass benützen und wie wichtig er ist.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich ersuche,
den dringenden Antrag (Seite 219) dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen,
damit alle GemeinderätInnen die genauen
Informationen per Stellungnahme bekommen. Etwas kann ich aber dazu sagen: Die
Mag. Abt. III, Tiefbau, ist von der ÖBB-Personenverkehr AG (ÖBB) Anfang August
letzten Jahres informiert worden, dass die
Unterführung in einem schlechten baulichen
GR-Sitzung 18.03.2021
Zustand ist und es Pläne gibt, diese im
Jahr 2021 aufzulassen.
Daraufhin gab es eine Begehung mit der
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb. Diese entschied, die Unterführung über den Winter zu
sperren, da ein Winterdienst aufgrund der
baulichen Situation nicht möglich ist. Gleichzeitig wurde von der Mag. Abt. III, Tiefbau,
geprüft, ob man diese Unterführung sanieren kann. Die ÖBB hat aber mit Schreiben
vom 01.02.2021 eine Sanierung abgelehnt.
Das heißt, dass es nur einen Neubau dieser
Unterführung geben könnte. Es ist bei allen
Verträgen mit der ÖBB so, dass man bei
Neubauten unter der Bahn nicht nur die Errichtungskosten, sondern für viele Jahre im
voraus die Instandhaltungskosten zahlen
muss. Die Kosten liegen zwischen
€ 1,5 Mio. und € 2,5 Mio.
Wir können diesen Antrag gerne im Stadtsenat behandeln, damit jede/r ausführliche
Informationen bekommt. Man muss dazu
noch wissen, dass es in 250 Metern Entfernung zu diesem Durchlass die Brücke über
die Bahn mit einem Fußweg gibt.
Ich ließ recherchieren, dass wir insgesamt
vier Telefonanrufe und drei BürgerInnenmeldungen zu dieser Thematik bekamen.
Wenn aber eine umfassende Stellungnahme gewünscht wird, weisen wir diesen
Antrag bitte dem Stadtsenat zu.
GR Mayer: Ich bitte darum, dieses Problem
nicht zu unterschätzen bzw. nicht herunterzuspielen. Auch wir bekamen dahingehend
einige solcher Beschwerden. Ich wäre bei
der Einbringung dieses Antrages auch
gerne dabeigewesen, wenn ich davon gewusst hätte.
Ich glaube, dass die ÖBB die Stadt Innsbruck genauso braucht wie umgekehrt. Da
wäre es vielleicht gut, wenn die Stadt Innsbruck ein wenig Druck auf die ÖBB ausüben
würde, uns hier etwas entgegen zu kommen
und diesen Durchlass zu sanieren. Einige
BürgerInnen erklärten, dass sie nun den
großen Umweg über die Haller Straße machen bzw. das Auto benützen müssen.
Die Stadt Innsbruck sollte alle Möglichkeiten
ausschöpfen, um auf die ÖBB einzuwirken.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag