Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.5
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Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus für den
Bereich "Wirtschaft und Tourismus" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
20.
18.
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
StR Federspiel wegen Befangenheit; einstimmig):
18.2
Pensionistenverband Österreichs
Bezirk Innsbruck-Stadt, Jahressubvention
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Beschluss (bei Stimmenthaltung GRin
Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan; einstimmig):
Dem Pensionistenverband Österreichs Bezirk Innsbruck-Stadt wird eine Jahressubvention in Höhe von € 12.800,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 31.03.2021:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für den
Bereich "Soziales" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
19.
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
19.3
Innsbruck International, Biennale 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung der FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Innsbruck international wird für die Biennale 2022 eine Subvention in Höhe von jeweils € 35.000,-- für die Jahre 2021 und
2022 genehmigt.
MagIbk/35806/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B17, Igls, Bereich Bilgeristraße 11 bis 11f (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B17, Igls, Bereich Bilgeristraße 11 bis 11f (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
21.
MagIbk/35153/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B32, Pradl, Bereich
Pradler Straße 5 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRB30), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
07.04.2021:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 22.04.2021
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B32, Pradl, Bereich Pradler Straße 5
(als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-