Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.161
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Antwort:
Die Durchführung der Sitzung mit externen ModeratorInnen ist als Service
und Angebot an die TeilnehmerInnen gedacht und soll dazu beitragen, unparteiisch, zügig und strukturiert zu Ergebnissen zu kommen.
Frage 3:
Bleibt die gegenständliche externe Moderation tatsächlich und unumstößlich nur
auf zwei Sitzungen beschränkt?
Antwort:
Die Beauftragung erfolgte für zwei Sitzungen. Bei positiven Ergebnissen
und Rückmeldungen ist eine weitere Beauftragung nicht ausgeschlossen.
Frage 4:
Auf welchem Wege erfolgte die Ausschreibung hinsichtlich der gegenständlichen
Dienstleistung?
Antwort:
Die Beauftragung erfolgte im Rahmen einer Direktvergabe an einen geeigneten Unternehmer.
Frage 5:
Welche finanziellen Kosten für die Stadt Innsbruck sind mit der Inanspruchnahme
der gegenständlichen Dienstleistung verbunden?
Antwort:
Für die vereinbarten zwei Termine mit Vorbesprechungen werden Kosten
von maximal € 1.000,-- netto verrechnet werden.
Frage 6:
Ist sichergestellt, dass sich die Durchführung der Moderation/Präsenz der externen Personen ausschließlich auf die Thematik "Corona-Wirtschaftspaket" beschränkt und die Vorbesprechung des Stadtsenats unter Ausschluss externer ZuhörerInnen erfolgt?
Antwort:
Ja. Die ModeratorInnen sind zudem grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 2 von 2
1h
30 min