Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.186

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Frage 17:

Wer hat den Antrag bei der Mag.-Abt. III, Tiefbau, für die Genehmigung der
Aufstellung der sechs Sitzbänke eingebracht? (Verein, Person oder Stadt)

Antwort:

Bei der Mag.-Abt. III, Tiefbau, wurde kein Antrag für die Genehmigung eingebracht. Im Auftrag des Büros des Bürgermeisters an den Leiter der
Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung,
(Baudirektor) wurde entschieden, dass die Einreichung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Referat Straßenverkehr und Straßenrecht
durch die Mag.-Abt. III, Tiefbau, als Straßenverwalterin erfolgt. Die Mag.Abt. III, Tiefbau, hat dazu bei der Verkehrsverhandlung vor Ort eine fachliche Stellungnahme abgegeben.

Frage 18:

Gab es gegebenenfalls eine politische Weisung an die Mag.-Abt. III, Tiefbau,
die Aufstellung der Sitzbänke zu genehmigen?

Antwort:

nein

Frage 19:

Wenn ja, durch wen erfolgte die Weisung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 18.

Frage 20:

Warum wurde die Aufstellung der Sitzbänke (siehe Foto) so genehmigt, dass
ein Aussteigen aus PKWs auf der Beifahrerseite nicht mehr möglich ist?

Antwort:

Der vorgeschriebene seitliche Abstand der Bänke zum Fahrbahnrand
muss in Abschnitten mit Parkplätzen 80 cm betragen, in Abschnitten
ohne Parkplätze 100 cm. Damit ist ein Öffnen der Türen möglich, wenn
ordnungsgemäß eingeparkt wird.

Frage 21:

Handelt es sich bei der Aufstellung der Sitzbänke um ein zeitlich befristetes
Projekt, und wenn ja für welchen Zeitraum?

Antwort:

Der ausgestellte Bescheid ermöglicht das Aufstellen der Bänke im Zeitraum vom 14.01.2021 bis 13.01.2024.

Frage 22:

Kann zukünftig jeder Verein, jede private Initiative, jede Person im gesamten
Stadtgebiet Bänke gestalten, produzieren und aufstellen bzw. mit der finanziellen
Unterstützung durch die Stadt Innsbruck garantiert rechnen?

Antwort:

Wenn derartige Initiativen entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden, spricht bei analogen Vorhaben nichts gegen eine Unterstützung.

Frage 23:

Wenn ja, aufgrund welcher politischen bzw. rechtlichen Grundlage? (Gleichheitsgrundsatz)

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