Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.193

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 60.3)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 2. April 2021
l .Pt RI gr,12 o2-1

Geschäftsstelle für Gememaerat und Stadtsenat

SPÖ
INNSBRUCK

SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
klub@spoeinnsbruck.at

Innsbruck, am 22.4.2021

ANFRAGE
Städtische Mitarbeiterinnen

Der SPÖ-Gemeinderatsklub stellt zum politischen Wirken von Mitarbeiterinnen des Stadtmagistrats in der Öffentlichkeit einige Fragen an den Bürgermeister der Stadt Innsbruck sowie
an alle sonstigen zuständigen Stellen. Nicht zum ersten Mal kritisiert ein persönlicher städtischer Mitarbeiter eines Stadtsenatsmitgliedes in den sozialen Medien (v.a. Twitter) und damit
in aller Öffentlichkeit (Mindestpublizität und erhöhte Reichweite inklusive öffentlichkeitswirksam spürbare lnteraktionsdichte) ein Mitglied des lnnsbrucker Gemeinderates auf eine bedenkliche Art und Weise.
(1) Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen ist es durch städtischen Bestimmungen gestattet und gedeckt, dass Mitarbeiterinnen des Stadtmagistrats in den sozialen Medien und damit in aller Öffentlichkeit (Mindestpublizität und erhöhte Reichweite inklusive öffentlichkeitswirksam spürbare lnteraktionsdichte) Mitglieder des lnnsbrucker
Gemeinderates auf persönlich diffamierende Art und Weise attackieren?
(2) Genügt die Behauptung, sich in den sozialen Medien „privat" zu äußern, um eine tatsächliche und in der Außenwahrnehmung plausible Spaltung einer Persönlichkeit in
die vollkommen getrennten Komponenten „Privatperson" und „städtischer Mitarbeiter"
zu gewährleisten?
(3) Hat es in der Vergangenheit (Zeitraum 201 0 bis 2021) Fälle gegeben, in denen sich
Mitarbeiterinnen des Magistrats und/oder politischer Büros öffentlichkeitswirksam
(v.a.) auf Social Media zu politischen Akteuren (Gemeinderätinnen der Stadt Innsbruck) geäußert haben, was dazu geführt hat, dass Abmahnungen durch deren Vorgesetzte erfolgt sind oder Eintragungen in ihre Personalakten vorgenommen wurden?
(a) Wenn ja, wie oft war dies im genannten Zeitraum der Fall, was waren die konkreten Anlässe für die Abmahnungen und die Eintragungen und was sind die sich daraus ableitenden Konsequenzen für die betreffenden Personen? (b) Wenn nein, kann
man das wirklich definitiv ausschließen und im Falle den Beweis erbringen , dass es
1

(