Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.209
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(zu Punkt 60.11)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbru ck, 22.4.2021 DKN
2 2. Ap~"l 2021
61"612
12 fJ21
INNSBRUCK
Geschäftsstelle tefr efem inderat undSladtsenat
Anfrage gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely richtet hiermit an den Bürgermeister
gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehende
ANFRAGE
Damit die Kinder in Innsbruck das ganze Jahr über gesund jausnen , bietet die Stadt
Innsbruck in allen städtischen Volksschulen den Kindern in der Nachmittagsbetreuung
kostenlos Schulobst an . Die Stadt Innsbruck übernimmt dafür die Kosten und nimmt die
Förderung des Schulobstprogramms der Europäischen Union in Anspruch .
Diese Aktion wurde im April des Schuljahres 2019/20 eingestellt und seither nicht mehr
aufgenommen . Als Grund dafür werden hygienische Anforderungen genannt, die zur
Bekämpfung der Coronapandemie notwendig seien .
Dazu erlaube ich mir folgende Fragen:
1) Im COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für Schulen des
Bundesministeriums für Bildung , Wissenschaft und Forschung sind keine
Einschränkungen zur Ausgabe von Schulobst angeführt.
Welche Hygienevorgaben liegen der Einstellung der Schulobstaktion zugrunde?
Von wem werden diese vorgeschrieben?
2)
Die AMA (Agrarmarkt Austria) gibt auf Nachfrage an , dass kein Ausgabeverbot
von Obst und Gemüse besteht und empfiehlt, die Produkte zeitnah zum Verzehr
herzurichten . Sie berichtet zudem , dass in den Bildungseinrichtungen
Österreichs, die auf gesunde Ernährung Wert legen , nach wie vor Obst und
Gemüse angeboten wird.
Die AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) verweist auf
Nachfrage auf die Expertenmeinung rund um die Welt, die die Übertragung von
Coronaviren über Lebensmittel als höchst unwahrscheinlich einstuft. Sie
empfiehlt, Hände und Obst vor dem Essen zu waschen und sieht keinen Grund ,
die Schulobstaktion als Beitrag zu einer gesunden Ernährung nicht
weiterzuführen .
Daher ergibt sich die Frage, warum diese Empfehlungen nicht für die lnnsbrucker
Schulen gelten , wofür ich um Beantwortung bitte.
NEOS Innsbruck- Kaiserjägerstraße 1- 6020 Innsbruck I innsbru ck@neos.eu
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