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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.212

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4.) Wie sieht Ihr Zeitplan zur Umsetzung des Straßenbauvorhabens „Erika-Cremer-Straße" aus?
5.) Haben Sie nunmehr bereits ein Straßenbaubewilligungsverfahren eingeleitet?
6.) Wann wurde die Straßenbauverhandlung abgehalten?
7.) Hat es Einwendungen gegeben?
8.) Wenn ja, wie viele und mit welchen Argumenten?
9.) Wie

haben

Ihre

straßenbautechnischen

Sachverständigen

darauf

reagiert,

welche

Stellungnahme kam daraufhin von dieser Seite?
10.)Gibt es nunmehr weitere Stellungnahmen der betroffenen Grundeigentümer und Anrainer?
11.)Wann möchten Sie final über diese Straßenbauvorhaben entscheiden?
12.)Derzeit stehen der künftige Straßenverlauf bzw. die vom Straßenbauvorhaben betroffenen
Grundstücke zur Gänze im Eigentum von Privatpersonen . Haben Sie mit den jeweiligen
Eigentümern auch einmal persönliche Gespräche zu Ihrem Vorhaben bzw. Eingriff geführt?
13.)Wenn ja, wann?
14.)Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
15.)Wenn nein, warum nicht?
16.)Der künftige Straßenverlauf soll Ihrer Planung zu Folge quer durch bestehende Gärten und
Grünanlagen und im Meterabstand vorbei an bestehenden Häusern bzw. Wohnungen
führen. Hauptbetroffen ist die Siedlung Karl-lnnerebner-Straße 69b und 69c. Die folgenden
Bilder zeigen die heutige Situation am künftigen Straßenverlauf:

Können Sie allen Ernstes im Jahr 2021 auf diesem Gelände und direkt vor den Wohnzimmern
der Eigentümer einen solchen Straßenbau verantworten?
17.)Wenn ja, warum?
18.)Wenn nein, warum haben Sie dieses Projekt trotzdem in Angriff genommen?
19.)Werden Sie von diesem Straßenbauvorhaben Abstand nehmen?