Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.61

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 323 -

eingesetzt, die Problematik des sehr vernachlässigten Hundezwingers zu lösen.

38.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F33, Hötting, Bereich Kirschentalgasse 31, südlicher Teilbereich des Grundstückes 573/3, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Mit diesem Beschluss schaffen wir die
Grundlage, dass das Tierheim qualitativ investieren kann. Dazu möchte ich allen voran Dr. Lauscher und der UNI Innsbruck, die
dieses Projekt entwickelt hat, danken, denn
damit sind wir wieder zeitgemäß in der Tierhaltung.
Durch diesen Beschluss werden wir in
einem ersten Schritt das Wildgehege von
Norden nach Süden verlegen und in einem
zweiten Schritt dann mit dem Bau des
neuen Hundezwingers beginnen. Es ist
wirklich ein sehr tolles Projekt, das von
Stadt Innsbruck und Land Tirol mit einer
stattlichen Summe entsprechend subventioniert und gefördert wird.
Danke an alle, die diesen schnellen gemeinschaftlichen Beschluss ermöglicht haben,
denn es besteht da wirklich Handlungsbedarf.
GR Mag. Fritz: Ich kann mich dem Dank
von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc anschließen, möchte aber noch einen
Punkt ergänzen: Es verbessert nicht nur die
Situation des Tierschutzes, es ist auch eine
städtebauliche Verbesserung.
Das Projekt ist das Ergebnis eines internen
studentischen Wettbewerbes der Universität
Innsbruck, das auch vom Gestaltungsbeirat
(IGB) sehr positiv beurteilt wurde. Das hat
sehr geholfen, Bedenken mancher städtischen Dienststellen gegen die Situierung
der Gebäude zu überwinden und damit
noch schneller zu einer Beschlussfassung
zu kommen.
Man sieht, der IGB hilft oft auch beim Beschleunigen. Dadurch haben wir eine wunderschöne städtebauliche Situation an der
Stadteinfahrt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
(Seite 322) vom 09.04.2021 wird angenommen.

MagIbk/36521/SP-FW-HÖ/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F33, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 31, südlicher Teilbereich
des Grundstückes 573/3, KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsund Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
39.

MagIbk/36522 /SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B20, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 31 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 22.04.2021