Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.65
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47.
MagIbk/34339/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. HW-OE2.5, Hötting-West, Bereich Kerschbuchhofweg 3 (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
Nr. HW-OE2.5, Hötting-West, Bereich
Kerschbuchhofweg 3 (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
48.
MagIbk/34369/SP-FW-HW/1
Flächenwidmungsplan Nr. HWF40, Hötting-West, Bereich
Kerschbuchhofweg 3, Gp. 2898,
KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F1),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HW-F40,
Hötting West, Bereich Kerschbuchhofweg 3,
Gp. 2898, KG Hötting (als Änderung des
GR-Sitzung 22.04.2021
Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
49.
MagIbk/34576/SP-FW-IG/1
Flächenwidmungsplan Nr. IG-F21,
Igls, Bereich Lanser Straße 12, 14,
Igler Straße 51, 53, Heiligwasserweg 12 und Römerstraße 62 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum oben genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachte Stellungnahme keine neuen
Aspekte hervorgebracht hat, die zu Planänderungen führen würde.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ÖVP
und TSB, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IG-F21, KG
Igls, Bereich Lanser Straße 12 und 14, Igler
Straße 51, 53, Heiligwasserweg 12 und Römerstraße 62 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.