Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.91
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es möglich. Die Landesregierung wird sich
mit dem Thema befassen müssen, weil es
immer mehr Menschen gibt, die z. B. auf
der Spitze ihres Lieblingsberges ihre Asche
verstreut haben wollen. Aber auch diese
Problematik werden wir nicht im Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck lösen
können.
Bgm. Willi: Ich weiße den Vorwurf, es
handle sich hierbei um eine oberflächliche
und populistische Form eines Antrages zurück. Jede/r MandatarIn hat laut Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) das
Antragsrecht. Wenn GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan diesen Antrag stellt, ist das
ihr gutes Recht! Außerdem kann man sich
öfters bezüglich einiger Anträgen, auch
heute, fragen, weshalb sie im Gemeinderat
behandelt werden.
Wenn die ÖVP vorschlägt, es soll eine Gratis-Parkstunde in Tiefgaragen geben und
Herr Bürgermeister soll Verhandlungen führen, muss ich darauf hinweisen, dass jede/r
Stadtrat/Stadträtin ebenfalls Gespräche führen kann! Es muss der/dem AntragstellerIn
überlassen sein, die Form auszuwählen, mit
der er/sie ein Anliegen umgesetzt haben
möchte. Die ÖVP hat z. B. auch den Weg
gewählt, Herrn Bürgermeister zu beauftragen, Gespräche bezüglich ihrer Anliegen zu
führen.
GR Appler: So ist es nicht. Es gibt eine Regelung, wer die Stadt nach außen zu vertreten hat. (Beifall)
Zurück zum Thema: Ich stimme GRin Heisz
Großteils zu und möchte etwas anfügen,
das ich GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan schon
einmal mitgeteilt habe. Der öffentliche
Druckaufbau von vielen Seiten, ist der Sache nicht dienlich! Es wäre klug, das Thema
bilateral zu behandeln! Ein weiterer Vorteil
wäre gewesen, wenn man nicht den Vorsitz
des Planungsverbandes abgegeben hätte!
Man würde sich leichter tun, ein Thema auf
die Tagesordnung des Planungsverbandes
zu setzen! (Beifall)
Ich befürchte, durch diese öffentliche Debatte geschieht das Gegenteil von dem,
was wir eigentlich wollen. In vielen Gemeinden wird sich eine Front bilden und es wird
zu einem populistischen Thema. Das ist
meine Befürchtung!
GR-Sitzung 22.04.2021
Natürlich hat GR Mag. Fritz Recht! Es ist ein
Grundrecht, das es umzusetzen gilt. Als Gemeinderat der Stadt Innsbruck fühle ich
mich aber nicht befähigt, zu sagen, liebe Tiroler Gemeinden ihr haltet euch nicht an
das Gesetz. Das ist nicht meine Intention
als Mandatar des Gemeinderates der Stadt
Innsbruck. Aus diesem Grund fällt es mir
sehr schwer, diesen Antrag zu unterstützen.
Ich glaube, genau solche Themen gilt es auf
bilateraler Ebene mit anderen Tiroler Gemeinden zu behandeln. Man muss UnterstützerInnen finden und gemeinsam eine inhaltliche Lösung finden. Ich glaube StRin
Mag.a Schwarzl, wenn sie uns sagt, dass wir
in der Stadt Innsbruck ein Problem diesbezüglich haben und wird Anfragen für nicht
christliche Beerdigungen absagen erteilen
müssen. Das glaube ich ihr!
Ich glaube aber nicht, dass dieser Antrag
der richtige Weg ist, um eine inhaltliche Lösung zu finden! Es ist definitiv der falsche
Weg! Vielleicht ist dieser Antrag ein Vorzeichen der anstehenden Gemeinderatswahlkämpfe der Umlandgemeinden. Das mag
sein, aber umso weniger erachte ich diesen
Antrag für richtig. Ich glaube, es ist der Sache nicht dienlich und wir sollten dieses Zeichen nicht auf eine solche Art und Weise
setzen.
Es stimmt Herr Bürgermeister, jede/r MandatarIn hat das Recht, Anträge zu stellen.
Die Antragsstellung an sich ist in Ordnung,
aber es ist unklug, das Thema auf diese
Weise zu behandeln. Inhaltlich wird uns dieser Antrag nicht weiterbringen und deshalb
lehnen wir ihn als Fraktion ab.
Auch wir glauben, dass es notwendig ist,
sich mit diesem Ansinnen zu befassen, aber
es ist der falsche Weg. Es ist der schlechteste Zugang zu dieser Problematik und
man sollte nicht versuchen, öffentlichen
Druck auf die Gemeinden aufzubauen.
Druck erzeugt Gegendruck und das sollte in
Bezug auf diese Thematik vermieden werden. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP, GERECHT, TSB und GRin Mag.a Seidl,
16 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag
(Seite 349) von GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.