Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 7 . 0 5 . 2 0 2 1
1.
I 6408/2021/PA
Leiter der Kontrollabteilung, Weiterbestellung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2021:
Der mit Beschluss des Stadtsenates vom
19.05.2021 mit Wirkung vom 01.07.2021
zeitlich befristet auf die Dauer von fünf Jahren, somit bis zum 30.06.2026, erfolgten
Bestellung von Dr. Hans Fankhauser zum
Leiter der Kontrollabteilung wird gemäß
§ 74b Abs 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975 zugestimmt.
2.
MagIbk/35748/RA-VL-VO/1
Novellierung der Marktordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck,
Aufnahme des Marktes in der Au
Beschluss (bei Stimmenthaltung aufgrund
Befangenheit von GR Appler; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2021:
Der Gemeinderat beschließt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf der Verordnung, mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird.
3.
I-St047/LA-LSA/1/MIV
Altstadthotel Weisses Kreuz
GmbH: Zusage Grundüberlassung
für die Dauer von längstens vier
Gastgartensaisonen (2021 - 2024)
für das Hotel Weißes Kreuz, Herzog-Friedrich-Straße 31 (gemäß
§ 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975)
Abänderungsantrag der ÖVP zum Antrag
des Stadtsenates vom 12.05.2021 (gemäß § 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975
- Minderheitenvotum):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenatsbeschluss vom 31.03.2021
wird soweit abgeändert, so dass dem Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH die Gastgartenfläche vor dem Objekt Herzog-Friedrich-Straße 31 im Gesamtausmaß von
28,9 m2 für die Dauer von einer Gastgartensaison, beginnend im Jahr 2021 genehmigt
wird.
Die schriftliche Zustimmungserklärung der
Firma Einwaller GmbH muss für diesen
Zeitraum (2021) auch dann nicht nachgereicht werden, sollte die Firma Einwaller
GmbH das Geschäftslokal im Haus HerzogFriedrich-Straße 31 wieder als Handelsgeschäft mit Direktverkauf betreiben oder
sonstige Einwände gegen die Vergrößerung
der Gastgartenfläche vorbringen.
Dieser Punkt (Gastgartenrichtlinie der Stadt
Innsbruck vom 16.01.2019, Punkt 1a) muss
zwingend in der Gastgartenverordnung gesamthaft evaluiert werden, bevor die neue
Genehmigungsphase 2022-2024 in die Beschlussfassung geht.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc, Appler,
Mag. Falch, Dr.in Winkel, Wanker und
Mag.a Lutz, alle eigenhändig.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ und
GERECHT, 9 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag der ÖVP
wird angenommen.
GR-Sitzung 27.05.2021