Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.100

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Brandsicherheitswache tätig werden, ergab somit um diesen 26 %igen
DG-Anteil niedrigere Pauschal- und Stundensätze.
Inspektionsgebühren –
Bezugsabrechnung –
Anregung

Die Einsichtnahme in einzelne stichprobenhaft ausgewählte Bezugsabrechnungen von betroffenen Bediensteten zeigte die Übereinstimmung der zur Auszahlung gelangten Inspektionsgebühren mit den
angeführten Bruttobeträgen.
In Richtung des Referates Besoldung des Amtes für Personalwesen
der MA I machte die Kontrollabteilung auf eine aus ihrer Sicht augenscheinliche Diskrepanz im Zusammenhang mit den zur Abrechnung
gelangenden Überstundenzuschlägen aufmerksam.
6.4 Entschädigung für Nebentätigkeit

Technischer
Behindertenbeauftragter der Stadt
Innsbruck –
Empfehlung

Ein Mitarbeiter des Amtes der Bau- und Feuerpolizei erfüllt seit
01.07.2001 die Aufgaben als für den technischen Bereich in Behindertenangelegenheiten Verantwortlicher (technischer Behindertenbeauftragter der Stadt Innsbruck). Für diesen zusätzlichen Aufgabenbereich
wird an den betroffenen Bediensteten eine so genannte „Entschädigung für Nebentätigkeit“ (im Sinne der Bestimmungen des § 22b
Abs. 6 IGBG i.d.g.F.) ausbezahlt.
Bezüglich der für diese zusätzliche Tätigkeit an den Bediensteten monatlich ausbezahlten Entschädigung wies die Kontrollabteilung auf
Diskrepanzen hinsichtlich der (ab dem Jahr 2017) vereinbarten
Wertanpassung zu Lasten des Dienstnehmers hin.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I,
den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine (rückwirkende) Korrektur der Wertanpassung der Entschädigung für Nebentätigkeit beim betroffenen Bediensteten vorzunehmen.
6.5 (Rest-)Urlaubs- und Gleitzeitguthaben

Resturlaube –
Empfehlung

Zur Resturlaubssituation stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum
Stichtag der diesbezüglichen Einschau per 12.08.2020 bei insgesamt
7 Bediensteten Resturlaubsguthaben von jeweils mehr als 6 Wochen
(240 Stunden) bestanden. Bei einigen dieser Mitarbeiter lagen die
Urlaubsguthaben zum Zeitpunkt der Überprüfung zwischen mehr als
8 Wochen (320 Stunden) und knapp 12 Wochen (480 Stunden).
Bezüglich dieser hohen (Rest-)Urlaubsguthaben mehrerer Bediensteter des Amtes empfahl die Kontrollabteilung, unter Rücksichtnahme
auf die dienstspezifischen Erfordernisse, um eine zeitnahe Konsumation der (Rest-)Urlaubsstunden bemüht zu sein. Dies auch im Lichte
der dahingehenden (neuen) Bestimmungen der VRV 2015 (Stichwort:
Rückstellung für nicht verbrauchte Urlaube). In der dazu abgegebenen
Stellungnahme berichtete das Amt der Bau- und Feuerpolizei, dass
ein Verbrauch der Urlaubsguthaben der betroffenen Mitarbeiter in Folge des Abschlussgesprächs zum Vorbericht der Kontrollabteilung bereits veranlasst worden wären. Die Guthaben seien auch bereits zu
einem großen Teil reduziert worden.
Eine idente Empfehlung sprach die Kontrollabteilung an den Vorstand
des Amtes der Bau- und Feuerpolizei bezüglich eines Falles aus, in

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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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