Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.127
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(zu Punkt 35.2)
Stadtmagistrat Innsbruck
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Gemeinderatsfraktion Gerech tes Innsbruck
Maria-Theresien-St raße 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbruck.at
E-Mail: office@gerechtes-innsbruck.at
Bürgermeister Georg Willi
im Haus
Innsbruck, am 12. April 2020
D R I N G E N D ER ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die bei der Sondersitzung des lnnsbrucker Gemeinderates am 21. August 2020 beschlossene, und bei der Gemeinderatssitzung am 29. Dezember 2020 verlängerte
Verordnung bzgl. der befristeten Aufhebung der Parkgebührenpflicht in den 90Minuten Kurzparkzonen an Samstagen (ZI. Maglbk/13480/PW-STS/18) wird dahin
geändert, dass die zeitliche Befristung dieser Verordnung bis 31. Dezember 2021
ausgeweitet wird.
Begründung:
Aufgrund der Tatsache, dass die Handelsbetriebe und Dienstleistungsbetriebe aufgrund der COVI0-19 Maßnahmen nur unter gewissen Auflagen öffnen konnten, Gastronomiebetriebe seit Monaten überhaupt nicht, ist eine seriöse und faktenbasierte
Evaluierung der .Maßnahme (Verordnung) weiterhin nicht möglich. Ideologische politische Standpunkte rechtfertigen eine Beendigung der Verordnung somit ni~ht. Es
liegt auch keinerlei objektive zwischenzeitliche Evaluierung bzgl. der Wirksamkeit der
Verordnung dem lnnsbrucker Gemeinderat seitens der verantwortlichen ressortleitenden Stadträtinnen und Stadträte vor.
Eine weitere Verlängerung der Verordnung bis 31. Dezember 2021 erscheint daher
politisch logisch und sinvoll.
Die Dringlichkeit ergibt sich aufgrund des Ablaufdatums d~r Verordnung mit 30. April
2021.
Die Bedeckung soll aus den gleichen Mitteln erfolgen, wie bisher.
GR Gerald Depaoli.