Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.47
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Referat Rehabilitation
und Behindertenhilfe
Die betreffenden Bediensteten des Referates Rehabilitation und Behindertenhilfe haben unter Berücksichtigung der Beschäftigungsverhältnisse im Mittel 1.111 Arbeitsstunden für die Erfüllung der zwei definierten
Produkte im Vergleichszeitraum 2018 bis 2020 aufgewendet. Das ergibt
ein errechnetes Vollzeitäquivalent von rd. 6,94 Mitarbeiter.
3.4 Risikomanagement
Amt für Soziales
Entsprechend den zur Verfügung gestellten Auswertungsergebnissen
vom zuständigen Büro des Magistratsdirektors (Risikomanagementsystem SharePoint) wurden für das geprüfte Amt für Soziales insgesamt 26
Risiken bestimmt. Für das Referat Mindestsicherung wurden 10 und für
das Referat Sozialplanung und stationäre Pflege sowie für das Referat
Rehabilitation und Behindertenhilfe je 8 Risiken identifiziert.
3.5 Daten zur Mindestsicherung
Hilfe zur Sicherung des
Lebensunterhaltes
Mit der Novelle des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes (LGBl.
Nr. 52/2017) kam es im Speziellen zu einer Neuregelung der Mindestsätze für Kinder und einer Präzisierung der Mindestsätze für Bedarfsund Wohngemeinschaften. Die Kindersätze wurden nach Alter gestaffelt
und die Mindestsätze für Personen in Wohngemeinschaften an die Mindestsätze von Personen in Bedarfsgemeinschaften angepasst.
In der nachstehenden Tabelle werden die Mindestsätze für die Jahre
2017 bis 2020 vergleichend dargestellt:
Mindestsatz nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz
(Beträge in Euro)
Bezeichnung
2020
2019
2018
2017
Alleinstehende u. Alleinerzieher
688,01
664,11
647,28
633,35
Volljährige Person in Bedarfsgemeinschaft
516,01
498,08
485,46
475,01
ab der dritten volljährigen Person
344,01
332,06
323,64
316,67
für die 1. und 2. mj. Person
227,04
219,16
213,60
209,00
für die 3. mj. Person
208,70
201,45
196,34
192,11
für di 4. bis 6. mj. Person
137,60
132,82
129,46
126,67
ab der 7. mj. Person
110,08
106,26
103,56
101,34
Taschengeld
146,78
141,68
138,09
135,11
Sonderzahlung
82,56
79,69
77,67
76,00
Ausgangsbetrag gemäß § 9 TMSG
917,35
885,48
863,04
844,46
Anpassungsfaktor
1,036
1,026
1,022
1,008
Gestaffelte Sätze für Minderjährige
Die Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes besteht in der Gewährung pauschalierter, monatlicher Geldleistungen. Die Höhe dieser obigen
festen Mindestsätze bemisst sich nach einem Prozentsatz des im TMSG
festgesetzten Ausgangsbetrages. Dieser Betrag wird wiederum jährlich
entsprechend dem von der Tiroler Landesregierung verordneten Anpassungsfaktor valorisiert. Die Mindestsätze beziehen sich auf den Lebensunterhalt, Stromkosten sowie Bekleidung und stehen den Hilfesuchenden dann zu, wenn das Einkommen abzüglich der Ausgaben im Monat
geringer ist als die obenstehenden Mindestsätze.
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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