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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

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23.6

Bereich "Frauen"

26.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MÜ-B20, Mühlau, Bereich Anton-Rauch-Straße 5 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. MÜ-B7
und Nr. MÜ-B7/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Diversität vom 27.04.2021:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Frauen" wird gemäß Beilage
genehmigt.
24.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
11.05.2021:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.
25.

MagIbk/33964/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B41, Wilten, Bereich
zwischen Schöpfstraße, Speckbacherstraße, Franz-Fischer-Straße
und Fritz-Pregl-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WIB25 und Nr. WI-B4_2E), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B41, Wilten, Bereich zwischen
Schöpfstraße, Speckbacherstraße, FranzFischer-Straße und Fritz-Pregl-Straße (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B25
und Nr. WI-B4_2E), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016, wird beschlossen.

GR-Sitzung 27.05.2021

MagIbk/35716/SP-BB-MÜ/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B20, Mühlau, Anton-RauchStraße 5 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. MÜ-B7 und Nr. MÜ-B7/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016), wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.

MagIbk/35155/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F25, Pradl, Bereich
Egerdachstraße 34, Gp. 1386, KG
Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/eu), gemäß § 36 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F25, Pradl, Bereich
Egerdachstraße 34, Gp. 1386, KG Pradl
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/eu), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.