Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.12

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- 376 -

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: StRin
Mag.a Schwarzl, den Lebenslauf von AltBgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider wirst Du
hoffentlich kennen oder?
StRin Mag.a Schwarzl: Es wird immer nach
Transparenz gerufen, die ich auch von
dieser Seite verlange.
GR Mag. Stoll: Dann sollte auch der Lebenslauf von anderen Personen komplett
sein und nicht seitenweise Veröffentlichungen gemacht werden, in denen die anderen
Mitglieder des Aufsichtsrates keine Erwähnung finden. Dies nur zur Sache der Transparenz.
Bgm. Willi: Ich lese nochmals die betreffende Bestimmung des § 34 Abs. 2 IStR
vor:
"Erachtet der Bürgermeister, dass ein Beschluss des Gemeinderates, des Stadtsenates offenbar den Interessen der Gemeinde
zuwiderläuft, so hat er mit dem Vollzug innezuhalten …
- das tue ich hiermit … und den Gegenstand in der nächsten Sitzung des Gemeinderates …
- das ist heute, nachdem gestern die umstrittene Beschlussfassung im Stadtsenat stattgefunden hat … zur neuerlichen Beratung und Entscheidung zu bringen."
Ich halte mich hier streng an das IStR.
GR Onay: Zur Geschäftsordnung! Wir haben heute der Tiroler Tageszeitung (TT)
entnehmen können, dass Sie den Punkt
gestern von der Tagesordnung der Sitzung
des Stadtsenates genommen haben. Anschließend gab es eine Mehrheit, dass der
Akt gegen den Willen des Vorsitzenden wieder auf die Tagesordnung kommt. Aus meiner Sicht ist das nicht stadtrechtskonform.
Ich bitte um Aufklärung diesbezüglich.
Eine Mehrheit im Kontrollausschuss hat
diese Anstrengung auch schon versucht. Es
ist einfach nicht möglich, wenn ein Vorsitzender einen Punkt nicht auf die Tagesordnung setzt, man dazu in der Sitzung einen
Antrag stellt.
Ich würde bitten, Klarheit zu schaffen, damit
wir wissen, mit welchen Rahmenbedingun-

GR-Sitzung 27.05.2021

gen wir es zu tun haben. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder die Dinge unterschiedlich gehandhabt.
Bgm. Willi: Ich habe in Analogie zur Geschäftsordnung über den Widerspruch zur
Herunternahme eines Punktes von der Tagesordnung abstimmen lassen. Diese Möglichkeit über eine Absetzung eines Punktes
zu befinden gibt es. Der Stadtsenat hat anschließend mit Mehrheit den Punkt wieder
auf die Tagesordnung gesetzt. Das ist geschäftsordnungsmäßig gedeckt.
GR Depaoli: Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der Gemeinderat heute über
einen Akt befinden, der gestern bereits im
Stadtsenat abgestimmt wurde, aber offensichtlich nicht den Gefallen des Bürgermeisters gefunden hat. Wie sollen wir wissen,
wer der/die Richtige bzw. Geeignete ist?
Wir haben keinerlei Unterlagen.
Herr Bürgermeister, Sie verlangen vom
höchsten Gremium der Stadt, über Akten
abzustimmen, deren Inhalt wir nicht kennen.
Das widerspricht gänzlich Ihrer Behauptung,
Herr Bürgermeister, dass ein Aufsichtsratsmitglied entsprechende Kompetenz mitbringen soll. Wie sollen wir jetzt über die Kompetenzen befinden, wenn wir keine Unterlagen vorliegen haben? Das ist undemokratisch hoch drei.
Bgm. Willi: GR Depaoli, ich kann Sie beruhigen. Es wird in diesen Minuten die Unterlage von gestern auf die Plattform für die
GemeinderätInnen geladen. Der Punkt wird
erst am Ende der Tagesordnung in nicht öffentlicher Sitzung behandelt. Sie haben daher viele Stunden Zeit, die Unterlagen zu
studieren.
Ich gehe hier entsprechend dem § 34 IStR
vor.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur tatsächlichen Berichtigung! StRin Mag.a Schwarzl,
der Abänderungsantrag und der Lebenslauf
eines vorgeschlagenen Bewerbers wurden
an die Stadtsenatsmitglieder sowie
Elisabeth Schapfl und Mag.a Susanne Plankensteiner am 26.05.2021 um 10:06 Uhr
nachweislich übermittelt.
Wenn die E-Mail-Adresse
ursula.schwarzl@magibk.at nicht mehr
stimmt, bitte ich, mir das mitzuteilen, damit