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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.130

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Entwurf der Marktordnung mit Änderungsvorschlägen Stand 14.04.2021

MARKTORDNUNG DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK
(Innsbrucker Marktordnung 1999 - IMO 1999)
(Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.1999, 21.06.2001,
19.05.2011,27.02.2014, 11.10.2018, 10.10.2019, und
16.07.2020 und ……)

Auf Grund der §§ 286 Abs. 1, 289 und 293 der Gewerbeordnung
1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I
Nr. 112/2018 65/2020, wird nach Anhörung der Wirtschaftskammer Tirol, der Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Tirol und der Landwirtschaftskammer Tirol verordnet:

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Marktordnung gilt für die in Innsbruck stattfindenden Märkte und Gelegenheitsmärkte.
(2) Sie findet keine Anwendung auf Verkaufsveranstaltungen,
die nicht den §§ 286 ff der Gewerbeordnung 1994, unterliegen, wie z. B. Bauernmärkte, Messen und Wohltätigkeitsveranstaltungen.
(3) Die Verweise auf die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
beziehen sich auf die Fassung BGBl. I Nr. 112/2018 65/2020.

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