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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.159

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Dauerunterstützte - Gesamtunterstützte
Mindestsicherung
Bezeichnung

2020 1)
6.490

Gesamtbezieher

2019

2018

2017

7.540

8.350

8.340

davon Dauerunterstützte

5.171

6.136

6.865

6.767

Männer

2.553

3.070

3.538

3.568

Frauen

2.618

3.066

3.327

3.199

1)

Stand per 31.10.2020

Im Auswertungszeitraum 2017 bis 2019 betrug der Anteil der Dauerunterstützten im Verhältnis zu den Gesamtunterstützten im Mittel bei rd.
81,58 %. Im Jahr 2019 erhielten 6.136 (Vj. 6.865) hilfesuchende Personen Dauerunterstützung aus der gesetzlichen Mindestsicherung, wobei
je zur Hälfte Männer und Frauen diesbezügliche Leistungen bezogen.
Unterstützte Personen
nach Staatsangehörigkeit

Anspruchsberechtigt auf Leistungen der Mindestsicherung sind österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellte Personen (z.B.
EWR- bzw. EU-Bürger und Personen aus der Schweiz) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger
Aufenthalt). Des Weiteren haben anerkannte Flüchtlinge und subsidiär
Schutzberechtigte ein Anrecht auf Mindestsicherung. Drittstaatsangehörige, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben, können einen Antrag
stellen, haben aber keinen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung.
Unterstützte Personen nach Staatsangehörigkeit
Mindestsicherung
Staatsangehörigkeit

2020 1)

2019

2018

2017

Österreich

2.614

3.123

3.523

3.640

andere EU-Staaten

498

604

657

722

Nicht EU-Staaten

3.378

3.813

4.170

3.978

Summe der Unterstützten

6.490

7.540

8.350

8.340

1)

Stand 31.10.2020

Die Summe der unterstützten Personen in der Mindestsicherung ist tendenziell rückläufig. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der hilfesuchenden Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft kontinuierlich zurückgegangen, von 2017 auf 2019 um 14,20 % bzw. 517 Personen. Auch die Bezieher von Mindestsicherung aus anderen EU-Staaten
haben sich im Beobachtungszeitraum um 16,34 % oder 18 Personen reduziert. Die Personengruppe der Nicht-EU-Staaten verringerte sich nach
einer geringfügigen Steigerung im Jahr 2018 im gesamten Auswertungszeitraum indes um 4,15 % (165 Personen).
Im Vergleichszeitraum 2017 bis 2019 kamen rd. die Hälfte der Gesamtunterstützten aus einem Nicht-EU-Staat (Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit humanitärem
Aufenthalt). Der Anteil an österreichischen Staatsbürgern betrug rd.
42,5 %. Ferner bezogen Personen aus anderen EU-Staaten (ca. 8,2 %)
Leistungen aus der Mindestsicherung.
Mit der Novellierung des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes im Jahr
2017 wurde u.a. der Kreis der nicht anspruchsberechtigen Personen erweitert. Beispielsweise haben EU-Bürger und Staatsangehörige anderer
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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