Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.168
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Im Jahr zuvor (2018) verausgabte das Amt für Soziales aufgrund von
Tarifanpassungen einen Zuschussbetrag in Höhe von netto
€ 380.873,25 (2017: € 479.565,17) für den Verkauf von 12.712 Monatstickets an die begünstigte Empfängergruppe. So wurden von der IVB
1.519 ermäßigte Tickets für Ausgleichszulagen- und Sozialhilfeempfänger über dem Pensionsalter in Rechnung gestellt, welche mit einem Betrag von € 26.834,45 bezuschusst wurden. Für die restlichen 11.193 Tickets betrug der städtische Ausgleichsbetrag gesamt € 354.038,80.
Aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung von IVB-Monatstickets für Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger – der Sondertarif bemisst sich vom Haustarif für Behinderte oder
Blinde der Stadt Innsbruck (vormals vom Seniorentarif) – regte die Kontrollabteilung an, die jährlichen von der IVB durchgeführten Tarifanpassungen und den daraus ableitbaren städtischen Zuschüssen dem Stadtsenat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte das Amt für Soziales mit, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
VVT-Tickets
Empfehlung
Seit 01.07.2019 kann jeder Dauer-Mindestsicherungsbezieher (mind. 12
Monate durchgehender Bezug) zwischen dem 19. und dem 62. Lebensjahr die neue Leistung eines VVT-Tickets als Sachleistung in Form eines
Gutscheines (50 % Ermäßigung auf das VVT-Jahresticket) beantragen.
Die Bezahlung des Tickets sollte grundsätzlich auch in Teilbeträgen (Raten) möglich sein.
Die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Stadt (Amt für Soziales) ist
hier nur als Abwicklungsstelle, mit der Leistungszusage wird ein Gutscheincode an den Anspruchsberechtigten vergeben, tätig. Die budgetäre Abwicklung mit dem Systempartner VVT erfolgt sodann zentral über
das Amt der Tiroler Landesregierung.
Im Zuge einer Einschau in die städtische Jahresrechnung 2019 zeigte
sich die Kontrollabteilung verwundert, dass das Amt für Soziales einen
Nettobetrag von insgesamt € 37.885,64 an den Verkehrsverbund Tirol
GmbH für die Abrechnung von Sozial-Tickets (VVT-Jahrestickets) über
die Haushaltsstelle 1/429000-728200 Entgelte für Sonstige Leistungen
(GA) überwiesen hat.
Auch im Haushaltsjahr 2020 erkannte die Kontrollabteilung, dass wie bereits im Rechnungsjahr zuvor vom Amt für Soziales im Rahmen der Gutscheinabrechnung für den Bezug des VVT-Jahrestickets von Mindestsicherungsbeziehern wiederum ein Betrag in Höhe von netto € 39.925,29
an den VVT ausbezahlt wurde.
In diesem Kontext merkt die Kontrollabteilung an, dass das Land Tirol im
Finanzjahr 2019 für diese erstmalige VVT-Ticketaktion eine Gesamtsumme von € 75.000,00 budgetierte. Aufgrund der starken Inanspruchnahme war bereits nach drei Monaten, Ende September 2019, das Landesbudget aufgebraucht.
Die Stadt Innsbruck übernahm auf Ersuchen des Landes Tirol im Rechnungsjahr 2019 eine Kostenübernahme in der maximalen Höhe von
€ 40.000,00 für die restliche Ausgabe von VVT-Jahrestickets.
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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