Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.173
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Bei diesen drei (Teil-)Zahlungen von insgesamt € 354.354,92 handelt es
sich sohin um Liquiditätsvorschüsse zur Begleichung gesetzlicher Leistungen nach dem TMSG (bspw. Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes, des Wohnbedarfes oder des Schutzes bei Krankheit, u.v.m.) an
Personen, die sich in einer Notlage befinden, durch das Amt für
Soziales als Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Stadt.
Nachstehende Tabelle bildet die vierteljährlichen Bankkontostände des
betreffenden Girokontos lautend auf Stadtmagistrat Innsbruck Sozialamt
anhand der von der Verrechnungsstelle Soziales/Kinder- und Jugendhilfe übermittelten Kontoauszüge für die Rechnungsjahre 2018 bis 2020
(Stand per 30.09.2020) ab:
Bankkonto - Stadtmagistrat
Innsbruck Sozialamt
Stand per
Saldo (in Euro)
30.09.2020
373.669,93
30.06.2020
373.706,03
31.03.2020
340.851,32
31.12.2019
385.169,73
30.09.2019
267.694,56
28.06.2019
186.845,81
29.03.2019
264.391,63
31.12.2018
268.895,83
28.09.2018
-36.386,52
29.06.2018
232.125,20
30.03.2018
329.315,02
Im Vergleich zum tatsächlichen Stand des Girokontos Stadtmagistrat Innsbruck Sozialamt wurde sohin einerseits zum 31.12.2018 ein erhöhter
Stand (€ 354.354,92 statt € 268.895,83) und andererseits zum
31.12.2019 ein zu geringer Stand (€ 354.354,92 statt € 385.169,73) in
der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck ausgewiesen.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung wird durch den gegenwärtigen
Ausweis des Handverlages in Höhe von € 354.354,92 in der voranschlagsunwirksamen Gebarung sowie in der städtischen Vermögensrechnung keine vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen
Lage der Stadtgemeinde Innsbruck auf Basis der Grundsätze der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit dargestellt.
Dem IStR zufolge ist der Kassenabschluss, aus dem eine detaillierte
Übersicht jeder einzelnen Position der liquiden Mittel zum Ende des
Rechnungsjahres hervorgeht, als Teil des Rechnungsabschlusses gesondert auszuweisen. Zu den liquiden Mitteln zählen Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen, die zum Nominalwert zu bewerten sind.
Eine weitere Einschau in die städtische Jahresrechnung 2019 (Hoheitsverwaltung Stadtgemeinde Innsbruck), insbesondere in den dargelegten
Kassenabschluss zeigte, dass das besagte Bankkonto Stadtmagistrat
Innsbruck Sozialamt bei der TISPA mit seinem Guthaben von
€ 385.169,73 zum 31.12.2019 jedenfalls im Prüfungszeitraum 2019 nicht
abgebildet ist.
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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