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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.188

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In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 ergaben sich für die Endabrechnungsjahre 2017 und 2018 deutlich höhere T-GVOG-Beiträge für die
Stadt Innsbruck. In diesen beiden Jahren langten die Strafgeldverrechnungen des Landes (65 %-Anteil) nicht aus, um die städtischen Beiträge
zur Gänze abzudecken. Aus diesem Grund errechnete sich in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 eine (restliche) Zahlungspflicht der Stadt.
Strafgeldüberschüsse waren somit in diesen beiden Jahren nicht zu verzeichnen.
T-GVOG –
Endabrechnung
des Jahres 2019

Die dargestellte Situation (städtische Zahlungspflicht für die Endabrechnungsjahre 2017 und 2018) ergab sich aus dem Grund, weil
der Bund gegenüber den Ländern für diese Jahre bezüglich seiner
60 %igen Zahlungsverpflichtung säumig gewesen ist.
Wie die Kontrollabteilung bei ihren weiteren Recherchen in dieser Angelegenheit feststellte, ist vom Land Tirol per Ende April 2020 die
T-GVOG-Endabrechnung des Jahres 2019 vorgenommen worden. Der
Endabrechnungsinformation des Landes vom 24.04.2020 war zu entnehmen, dass im Hinblick auf die in den Vorjahren geleisteten Akontozahlungen des Bundes im Rechnungsjahr 2019 eine rückwirkende Abrechnung erfolgt sei. Daher waren die Einnahmen des Landes im Rechnungsjahr 2019 höher als die Ausgaben, weshalb sich für die Stadt Innsbruck ein entsprechendes Guthaben ergab:
Endabrechnung Beitrag Stadt !Innsbruck nach T-GVOG
UA - 411000 - Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
(Beträge lfd. Anordnungssoll in€)
2020
{Endabrechnungs.;ahr 20 191

Summe Einnahme n
Summe Ausaaben
(neqativer) Nettoa ufwand qesamt
Anteill Nettoaufwa nd La nd (65 %)
An teill Nettoaufwa nd Bezirke (35 %)

57 .12 7.634,67
-28 .249.818,89
28 .877.815,78
18. 770.580 ,26
10.1 07.235,52

FK II - Bezirke
FK II - Stadt Innsbruck

872.465.427,00
202 .987.028,00

(neaativerl Nettoaufwand Stadt lbk. {a,enmdetl

2.351 .540 ,00

Refundieruna Zalhlu no en 2018 + 201 9 an Stadt lbk.

1.965.881 ,53

Strafneldü1berschuss St adl lbk.

320.318,98

Die Endabrechnung des Jahres 2019 ergab einen negativen Nettoaufwand (also einen Einnahmen-Überschuss) von € 28.877.815,78. Von
diesem entfiel rechnerisch ein betraglicher Anteil von € 2.351.540,00 auf
die Stadt Innsbruck.
Aufgrund dieser Situation wurden der Stadt Innsbruck vom Land Tirol
ihre in den Haushaltsjahren 2019 (betreffend die Endabrechnung des
Jahres 2018) und 2018 (für die Endabrechnung des Jahres 2017) geleisteten restlichen T-GVOG-Beiträge im Betrag von € 839.951,59 und
€ 1.125.929,94 rückerstattet.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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