Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.196

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der Dienstpflichten des Mitarbeiters fallen oder mit seinem dienstlichen
Wirkungskreis im unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext eine inhaltliche Begutachtung des Auszahlungstitels „Überstundenpauschale“ durch das Amt für
Personalwesen der MA I in Absprache mit der Fachdienststelle an.
Das Amt für Personalwesen legte in seiner dazu abgegebenen Stellungnahme dar, in Zukunft die betreffende Zulage als „qualitative Mehrleistungszulage“ auszubezahlen.
6.5.3 Treueabgeltung
Treueabgeltung

Zu den Nebengebühren zählen u.a. auch einmalige Belohnungen, wie
die Treueabgeltung der Beamten bzw. Vertragsbediensteten, die anlässlich des Übertritts in den Ruhestand gebührt.
Eine Einschau in die zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigte, dass
ein Mitarbeiter des Amtes für Soziales eine einmalige Treueabgeltung
nach Maßgabe des I-VBG für den Längerverbleib im städtischen Dienst
im Ausmaß von 215 % (bzw. 25 Dienstmonate) erhielt.
Eine diesbezügliche Nachberechnung der mit dem letzten Dienstbezug
ausbezahlen Treueabgeltung und Abfertigung gemäß den Bestimmungen des I-VBG gab keinen Grund zu Beanstandungen.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 06.05.2021
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 27.05.2021 zur Kenntnis
gebracht.

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Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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