Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.202

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ler Art ist auf Verlangen den Ländern Zugriff auf die die Gemeinden
des Landes betreffenden Daten gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 1 zu gewähren.
Die Beschaffung der Daten und die Befüllung der Online-Applikation
erfolgt u.a. über Verwaltungsdaten bei den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und Landesregierungen, soweit bei diesen in
Wahrnehmung der gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG übertragenen Aufgaben der örtlichen Baupolizei derartige Daten anfallen. Die Registerund Verwaltungsdaten sind von den genannten, zur Datenbereitstellung verpflichteten Stellen über eine von der Bundesanstalt zur Verfügung gestellte Online-Applikation (Adress-GWR-Online) zu übermitteln. Innerhalb des Stadtmagistrats Innsbruck besorgt diese Aufgabe
das Referat „Gebäude- und Wohnungsregister“.
5 Finanzgebarung (Jahresrechnung)
Ein- und Ausgaben
Bau- und Feuerpolizei

Die Einnahmen und Ausgaben des Amtes der Bau- und Feuerpolizei
wurden in der städtischen Jahresrechnung auf den Unterabschnitten
131010 Bau- und Feuerpolizei und 920000 Ausschließliche Gemeindeabgaben gebucht und stellen sich für die Zeitreihe 2017 – 2019 wie
folgt dar:
2017
EIA

E

Unterabschnitt

13101 0 Bau- und Feuerpolizei

2018
Soll

Diff. z. Vj.

Soll

(€.]

(€.]

(€.]

(€.]

55. 11 7,62

A

13 1010 Bau- und Feuerpolizei

E

920000 aus&ehl Gemeindeabgaben

2019

Soll

60.355, 16

5.237.54

1.561.248,28 1.562.677,86
54. 106,32

41.662,02

Diff. z. Vj.
(€.]

54.862,99

-5.49"2, i7

1.429,58 11.615.45 i ,32

52.TT3,46

-1 2.444,3®

41.94 i ,28

279, 26

Erläuterung der
Einnahmen

Einnahmen auf dem Unterabschnitt 131010 sind ausschließlich auf
Kostenersätze für durchgeführte Brandsicherheitswachen gemäß § 6
Feuerpolizeiordnung 1998 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 AVG 1991
zurückzuführen. Die Einnahmen auf dem Unterabschnitt 920000 (Post
856600) resultieren aus Kostenvorschreibungen von Verwaltungsabgaben für erteilte Benützungsbewilligungen, eingebrachte und bearbeitete Bauanzeigen, Bescheinigungen gemäß § 6 WEG 2002 sowie
aus feuerpolizeilichen Bescheiden, mit welchen Veranstaltern unter
bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung einer Brandsicherheitswache gemäß § 6 Abs. 1 Feuerpolizeiordnung 1998 vorgeschrieben
wird.

Erläuterung der
Ausgaben

Im Unterabschnitt 131010 Bau- und Feuerpolizei waren die Ausgaben
folgenden Anordnungsberechtigten zuzuordnen:
2017

AOB

1107 Prasid1alangelegenheiten

2018

2019

Soll

Soll

Diff. z. Vj.

Soll

Diff. z. Vj.

[{]

[{]

(€]

[{]

(€)

2A85,44

2.613,35

127,91

2.756,45

143,10

1110 Personatwesen .................................................................................................
11.504.700,35 1.-198.983,89

-5.7 16 ,46 l.558.749,7 1

59.765,32

1118 IT ufld IKamm.tech.nik

3.039,35

8.346,22

5.3il6,87

4.140,48

-4205,74

1162 Bau- und Feuerpolizei

5 1.023,14

52.734,401

1.711 ,26

49.804,"68

-2.929,72

1.429,58 1.615A51,3"2

52. 773,46

................................................................................................................................................................................ ...............................................................

Gesamt

1.561.248,28 1.562.677,816

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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