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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.208

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(Quantitative und
qualitative) Mehrleistungsvergütungen

Im Amt der Bau- und Feuerpolizei gelangten an sechs Bedienstete
auch (qualitative und quantitative) Mehrleistungsvergütungen zur Auszahlung. Von der Kontrollabteilung wurden die im Zusammenhang mit
diesen Vergütungen stehenden Aufgaben und Leistungen der betroffenen Bediensteten dargestellt.
Bezüglich der zur Auszahlung gelangenden qualitativen Mehrleistungsvergütungen (drei Fälle) hielt die Kontrollabteilung fest, dass die
in § 5 Abs. 2 letzter Satz der städtischen Nebengebührenverordnung
normierte Grenze von 15 % des Monatsgehaltes des/eines Beamten
für qualitative Mehrleistungen eingehalten worden ist. Dies insofern,
als die gewährten qualitativen Mehrleistungsvergütungen in allen Fällen deutlich unterhalb dieser maximal möglichen prozentuellen
Schwelle lagen.

Inspektionsgebühren –
Allgemeines

Für die unter Beteiligung eines feuerpolizeilichen Sachverständigen
abgewickelten Brandsicherheitswachdienste erhalten die dienstausführenden Mitarbeiter des Amtes der Bau- und Feuerpolizei als Vergütung so genannte „Inspektionsgebühren“ ausbezahlt. Die dahingehende Entlohnung entspricht den an die betroffenen Veranstalter vom Amt
weiter verrechneten Tarifen, weshalb sich die diesbezüglichen Personalaufwendungen der Stadt mit den aus der Vorschreibung erzielten
Einnahmen saldieren.
Die „Überleitung“ der seit 01.11.2019 zur Anwendung gelangenden
Tarife hin zu den an die jeweiligen Bediensteten ausbezahlten Inspektionsgebühren präsentiert sich dabei wie folgt:
Tarife der Bau- und Feuerpolizei für BSW ab 01.11.2019
Überleitung auf Brutto-Auszahlungsbetrag für Bedienstete
(Beträge in€)

Bezeichnung

Tarif Weiterverrechnung an
Veranstalter

Bruttobetrag an
lnspektionsorgan
(ohne 26 %
DG-Anteile)

Werktagspauschale
(Pauschalkostensatz für die ersten vier Stunden)
Sonn- und Feiertagspauschale
(Pauschalkostensatz für die ersten vier Stunden)
Überstunden bis 20:00 Uhr

273,42

217,00

364,52

289,30

68,68

54,50

Überstunden ab 20:00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen

91 ,87

72 ,90

Bei der Verifizierung der vom Amt der Bau- und Feuerpolizei im Hinblick auf die per 01.11.2019 in Geltung gesetzten Tarife stellte die
Kontrollabteilung fest, dass dabei als Lohnnebenkosten des Dienstgebers (DG-Anteile) ein pauschaler 26 %iger Zuschlag in Ansatz gebracht worden ist. Dieser pauschale DG-Anteils-Prozentsatz war für
die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar, wenngleich im
Detail – abhängig vom jeweiligen konkreten Bedienstetentyp (Beamte,
Vertragsbedienstete alt, Vertragsbedienstete neu) – etwas andere
DG-Anteile zu Buche schlagen.
Die Rückrechnung auf den für die städtische Besoldung anzusetzenden Abrechnungstarif an die jeweiligen Bediensteten, welche als Inspektionsorgane (ISPO) der Bau- und Feuerpolizei im Rahmen der
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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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