Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.221
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Gutschrift erfolgt ist. Der ohnehin geringe nicht lukrierte Skontobetrag
(brutto € 10,00) hat sich durch diese Gutschrift reduziert (auf brutto
€ 2,51). Für die Zukunft wurde angekündigt, verstärkt auf die Inanspruchnahme von angebotenen Skontoabzugsmöglichkeiten zu achten.
Vermeidung
Verspätungsentgelte
Ausgehoben wurde eine von der Berufsfeuerwehr unter dem Titel „Miete
für Photonen-Dosimeter“ vorgenommene Auszahlung an das Institut für
Strahlenschutz und Dosimetrie (Tirol Kliniken GmbH) in Höhe von brutto
€ 251,10. Diese Auszahlung wurde für die Kontrollabteilung aus dem
Grund auffällig, da über 90 % des Auszahlungsbetrages (brutto
€ 229,55) auf als „verloren“ markierte bzw. „verspätet“ zur gesetzlich vorgesehenen Auswertung bereitgestellte Photonen-Dosimeter entfiel.
Um die Bezahlung von Verspätungsentgelten bestmöglich zu vermeiden, empfahl die Kontrollabteilung für die Zukunft ein stringenteres Termin- und Abwicklungsmanagement in diesem Bereich anzudenken und
umzusetzen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte die Berufsfeuerwehr
die näheren Hintergründe für das Zustandekommen der Verspätungsentgelte in der gegenständlichen Angelegenheit. Ein vom zuständigen
Mitarbeiter für die Zukunft zu beachtender Prozessablauf wurde beschrieben. Auf dieser Basis wurde zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig zu entsprechen.
Mitbenutzungsmöglichkeit der Schneeabladerampe Innrain –
ausständige
Fakturierung des
Nutzungsentgeltes
für die Jahre 2019
und 2020
Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung wurde die Kontrollabteilung auf eine zwischen der Stadt Innsbruck und der Tirol Kliniken
GmbH Ende des Jahres 2017 abgeschlossene Nutzungsvereinbarung
aufmerksam. Inhaltlich bezieht sich diese Vereinbarung auf die Mitbenützungsmöglichkeit der wasserrechtlich bewilligten Schneeabladerampe der Stadt Innsbruck am Standort Innrain zur Entsorgung von
Räumschnee aus dem Klinik-Areal.
Gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung ist von der Tirol Kliniken
GmbH pro Wintersaison ein (jährliches) Entgelt in Höhe von (netto)
€ 5.000,00 an die Stadt zu bezahlen. In diesem Zusammenhang stellte
die Kontrollabteilung fest, dass bislang eine Vorschreibung und Bezahlung des vereinbarten Entgeltes lediglich für die Jahre 2017 und 2018 zu
verzeichnen war. Für die vergangenen Jahre 2019 und 2020 war eine
Zahlung der Tirol Kliniken GmbH nicht festzustellen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Straßenbetrieb der MA III,
den aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine nachträgliche Vorschreibung der ausständigen Nutzungsentgelte vorzunehmen. Weiters wurde angeregt, künftig auf eine vertragskonforme Vorschreibung zu achten, sodass die Bezahlung des jährlichen Nutzungsentgeltes bis zum 01.12. eines jeden Jahres erfolgen kann.
Die betroffene Fachdienststelle bestätigte im Anhörungsverfahren, dass
die Entgeltvorschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 nachgeholt und
inzwischen erledigt wären.
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Zl. KA-01839/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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