Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.235
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Stadtmagistrat Innsbruck
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(zu Punkt 45.1)
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Überparteilicher dringlicher Antrag nach §21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des
lnnsbrucker Gemeinderates zur Unterstützung der Klubkultur in Innsbruck und Tirol
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck stellt maximal 150.000€ für einen von der Stadt, dem land Tirol und der
Wirtschaftskammer bzw. eine ihr nahestehenden Organisation in angemessener Höhe und zu gleichen
Teilen eingerichteten Fördertopf zur Unterstützung der Tiroler Klubkultur zur Verfügung. Ziel der
Förderung ist der Erhalt der bestehenden Klubszene in Tirol und Innsbruck.
Die Förderbedingungen, die Definition der Förderwerber:innen und die Fördervoraussetzungen für die
Auszahlung der Unterstützungsleist ung werden gemeinsam von Stadt, Land und WKO bzw. einer ihr
nahestehenden Organisation erarbeitet und dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Angestrebt wird ein Förderprogramm, in Anlehnung an die derzeit gültige Wiener Klubförderung,
welches neben einer Liquiditätsstä rkung ein kuratiertes Kulturprogramm (DJs/DJanes, Bands, etc.) bis
Ende 2022 inkl. technischen Investitionen (Bühnen-Lichttechnik, etc.) vorsieht. Ein Teil der
Fördersumme soll als Akonto ausbezahlt werden, ein Teil nach Durchführung des Programmes.
Die Fördervoraussetzungen werden dabei so gestaltet, dass den Klubs kein finanzieller Nachteil bei
bereits vom Bund erhaltenen Corona-Hilfsgeldern jedweder Art entsteht und eine rasche Abwicklung
und Auszahlung garantiert werden kann. Die dauerhafte Einhaltung der jeweils gültigen CovidRegelungen vor und nach Antragstellung seitens des Förderungswerbers muss zwingender Bestandteil
der Förderbedingungen sein. Eine Unterstützung durch den Bund sollte angestrebt werden.
Begründung:
Die Einrichtungen der Klubkultur sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders hart
getroffen, waren mit die Ersten, die schließen mussten und werden aller Voraussicht nach zu den
Letzten gehören, die wieder aufsperren können. Ein Wechsel auf alternative Betriebskonzepte wie
etwa bei vielen Gast ronomie-Betrieben ist de facto unmöglich. Diverse Förderschienen des Bundes
greifen bei Einrichtungen der Klubkultur nur unzureichend.
Seit Beginn der Pandemie mussten daher bereits mehrere Einrichtungen dauerhaft schließen. Die
Klubkultur ist jedoch wesentlich für ein zeitgemäßes Stadtleben sowohl Einheimischer als auch
tourist ischer Gäste. Nach Angaben der lnteressensvertretung „ Club Commissiori" hängen darüber
hinaus rund 700 Arbeitsplätze an dieser Sparte.
Der Gemeinderat Innsbruck bekennt sich zur Unterstützung der Klubkultur in Innsbruck und TTrol und
lädt das Land Tirol sowie die WKO dazu ein, gemeinsam einen Unterstützungsfonds aufzustellen.