Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.323
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Frage 18:
Über welches konkrete Vermögen bzw. Inventar verfügte die innsbruck-tirol sports
gmbh (ITS) vor der Liquidation? (Bitte um Aufstellung)
Antwort:
Siehe Antworten zu Fragen 2 und 16.
Frage 19:
Welches konkrete Vermögen bzw. Inventar wurde im Zuge der Liquidation der
innsbruck-tirol sports gmbh (ITS) veräußert bzw. der OSVI übergeben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 16.
Frage 20:
Wurde die Übergabe der Dokumente, digitalen Bestände, 2,5 Container an Restmaterialien an die OSVI vertraglich vereinbart, und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?
Antwort:
Im Jahr 2020 wurde mit dem Notariatsakt festgehalten, dass die OSVI die
Verwahrung der Bücher übernimmt. In einem Beschluss von Aufsichtsrat
und Generalversammlung wurde vereinbart, dass die Restbestände der
OSVI übergeben werden sollen.
Frage 21:
Wenn ja, ist dieser Vertrag (zu Frage 20) für die Mitglieder des Innsbrucker Gemeinderates einsehbar?
Antwort:
Eine vertragliche Vereinbarung liegt nicht vor.
Frage 22:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 21.
Frage 23:
Warum wurde der Betrag in der Höhe von € 367,016,27 nicht gesplittet, um damit
mehreren Vereinen, welche aufgrund der Coronakrise massive Einnahmeeinbußen verzeichnen mussten, finanzielle Unterstützung gewähren zu können?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7. Hier sollte langfristig und dauerhaft eine Unterstützung gewährleistet sein, daher erfolgte keine Splittung der Summe.
Frage 24:
Wird die überwiesene Stammeinlage in Höhe von € 18.000, -- zweckgebunden
verwendet?
Antwort:
Für die Stammeinlage gilt die Zweckbindung nicht.
Frage 25:
Wenn ja, für welchen konkreten Zweck werden die € 18.000, -- (Frage 24) verwendet?
Antwort:
Laut Gesellschaftsvertrag fällt unter die Zweckwidmung nur der die Stammeinlage übersteigende Liquidationserlös. Der Geschäftsanteil war daher den
Gesellschaftern zurückzuzahlen.
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