Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.325
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INNS"
BRUCK
(zu Punkt 51.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.05.2021
St. Nikolaus, Innstraße, finanzielle Unterstützung für die Aufstellung von Sitzmöbeln;
Zahl GfGR/91/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 22.04.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 22.04.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Im Kontrollbericht Zl. KA-02684/2015 hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung über
€ 540,-- überprüft. Es handelte sich um die Übernahme der Kosten für die Anschaffung von
Was-serballkappen für den Wasserball Club Tirol, welche über die Vp. "Sonstige Ausgaben Verfü-gungsmittel der Bürgermeister" abgewickelt worden war. Diesbezüglich vertrat die
Kontrollabtei-lung die Auffassung, dass diese Kostenübernahme Subventionscharakter hat und
deshalb aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der städtischen Subventionstöpfe zu
bedienen gewesen wäre.
Nachdem man davon ausgehen muss, dass die·Kontrollabteilungsberichte auch den Sinn haben
sollten, aus Fehlern zu lernen und Abläufe zu verbessern, stellt sich die Frage, ob die Prüfergebnisse der Kontrollabteilung bei den Verfügungsmittel der Bürgermeister auch berücksichtigt und
tatsächlich nur Ausgaben getätigt werden, welche über keinen Subventionscharakter verfügen.
(Nähere Ausführungen finden sich im dementsprechenden Kontrollbericht.) Aktuell hat der Bürgermeister eine Kostenübernahme von zwei Sitzbänken in Höhe von jeweils € 3.000,-- vermutlich mit Subventionscharakter übernommen.
....,
Frage 1:
Ist es richtig, dass die finanzielle Unterstützung für die Anschaffung der zwei Sitzbänke zu jeweils € 3.000,-- Subventionscharakter hat?
Antwort:
Die Unterstützung erfolgte im Rahmen der Verfügungsmittel des Bürgermeisters, die laut § 1 Abs. 4 Z 5 der Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung) von
deren Geltungsbereich ausgenommen sind.
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