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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.375

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Festlegungen, die nicht bereits in das Planungsinstrument "Flächenwidmungsplan" aufgenommen wurden bzw. daraus hervorgehen. Es bestanden
sohin keine raumordnungsrechtlichen Bedenken gegen die Bewilligung des
gegenständlichen Bauvorhabens.
Darüber hinaus darf festgehalten werden, dass die Festlegungen des ÖROKO
keinen Abweisungsgrund gemäß Tiroler Bauordnung 2018 darstellen, sondern diese grundsätzlich in die Flächenwidmungspläne sowie Bebauungspläne zu überführen sind.

Frage 24:

Seit wann waren Sie über das Projekt der "Gartensiedlung" mit 46 Schrebergärten
von GR Christoph Appler informiert?

Antwort:

Seit Einreichung des Bauvorhabens.

Frage 25:

Wie lief hier konkret die Projektierungsphase ab?

Antwort:

Die Projektierungsphase ist nicht Gegenstand des Bauverfahrens

Frage 26.

Wie waren Sie in diese Projektierungsphase miteingebunden?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 25.

Frage 27.

Wann konkret hat GR Christoph Appler um Genehmigung seiner "Gartensiedlung"
angesucht?

Antwort:

Mit Ansuchen vom 11.04.2019, eingelangt am 12.04.2019.

Frage 28:

Wie war der konkrete Ablauf der behördlichen Genehmigungsphase? (Bitte um
detaillierte Beantwortung)

Antwort:

Einreichung Bauansuchen vom 11.04.2019, eingelangt am 12.04.2019.
Hierauf Begutachtung der eingereichten Unterlagen durch die Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
der Mag.-Abt. III, Bau- und Feuerpolizei, der Mag.-Abt. III Verkehrsplanung,
Umwelt, der Mag.-Abt. III, Straßenverwaltung, und des Kulturbausachverständigen.
Es erfolgte eine Unterlagennachforderung an den Bauwerber. Weiterer Unterlagen wurden eingereicht und es fand eine neuerliche Begutachtung durch
die oben genannten Amtssachverständigen statt.
Anschließend Einholung der Stellungnahmen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zur rechtlich gesicherten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Stellungnahmen der TIGAS, TINETZ und ÖBB Infrastruktur zu
den jeweiligen Fachbereichen. Nach Vorliegen sämtlicher positiver Stellungnahmen wurde die Bauverhandlung ausgeschrieben und am 25.07.2019
durchgeführt.
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