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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.377

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Aus der Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Straßenverwaltung, vom 23.09.2019
geht hervor, dass gegen das gegenständliche Bauvorhaben kein Einwand besteht.
Zusätzliche Anfrage an die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht,
vom 25.09.2019, ob es sich beim Moserfeldweg um eine öffentliche Straße
handelt. In den Antwortschreiben der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 25.09.2019, wurde mitgeteilt, dass es sich beim Moserfeldweg
um eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt.
Eine Übermittlung von Unterlagen ist nicht vorgesehen.

Frage 33:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

Frage 34:

Aktuell wird die gesamte Kleingartenanlage Arzl/Moserfeld, so auch die "Gartensiedlung" von GR Christoph Appler, sowohl von Osten als auch von Westen über
den Moserfeldweg erschlossen. Dieser Weg ist öffentliches Gut, als Straßenverkehrsanlage ausgewiesen, und steht im Eigentum der Stadt Innsbruck. Auf einem
Gutteil seiner Länge, also vor allem im Bereich der jetzigen Felder und Kleingärten ist der Weg im Sinne eines Weges zur landwirtschaftlichen Bringung konzipiert. Er ist schmal, einspurig, ohne Ausweich- und Wendemöglichkeiten. Die mittels ÖROKO versprochene gesamthafte Planung und Erschließung gibt es (noch)
nicht. Haben Sie dieses Faktum im Genehmigungsprozess berücksichtigt bzw.
welche Rolle spielte es?

Antwort:

Die Einhaltung der im ÖROKO vorgesehenen Festlegungen und die Einhaltung der raumordnungsrechtlichen Bestimmungen wurden vom zuständigen
Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, überprüft.
Die Zufahrtssituation wurde sowohl seitens der Mag.- Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, und der Mag.-Abt. III, Straßenverwaltung, überprüft und wurde
zudem eine Anfrage an die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht,
gestellt.

Frage 35:

Wie konnten Sie trotzdem die "Gartensiedlung" von GR Christoph Appler genehmigen?

Antwort:

Es liegen positive Stellungnahmen der Sachverständigen vor. Das durchgeführte Ermittlungsverfahren hat somit ergeben, dass keine Einwände gegen
das Bauvorhaben bestehen.

Frage 36:

Wie viele Parkplätze muss GR Christoph Appler auf dem Gelände seiner "Gartensiedlung" für die 46 Gartenhäuser bereitstellen?

Antwort:

Es sind für gegenständliches Bauvorhaben 23 Stellplätze erforderlich.
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