Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.379

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In den Fachdienststellen ist kein weiteres Verfahren bzw. Projekt bekannt.
Sonstiges:
Ein Eigentümer hat im Jahr 2014 für eine Teilfläche der Gpn. 812, 813 und 814
(alle KG Arzl, insg. rund 670m²) die Widmung für eine Sonderfläche Pferdestall erhalten. Dieser wurde jedoch nicht umgesetzt. Darüber hinaus sind
keine Projekte bekannt.

Frage 42:

Wie werden Sie damit verfahren?

Antwort:

Beim derzeit anhängigen Bauverfahren gemäß Antwort zu Frage 41 handelt
sich um einen Abbruch und Wiederaufbau eines Schrebergartenhauses. Es
ändert sich somit nichts an der Bestandssituation und ist davon auszugehen,
dass dieses genehmigungsfähig ist.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte wird im Zuge
der Überarbeitung der Flächenwidmung aufgrund der nicht erfolgten Umsetzung des in der Antwort zu Frage 41 beschriebenen Projektes gemäß § 43
TROG die Aufhebung dieser Sonderflächenwidmung zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.

Frage 43:

Am östlichen Ende des Moserfeldweges sind Parkplätze für SpaziergängerInnen
für das Naherholungsgebiet Kalvarienberg situiert. Diese werden nun auch von
den BesitzerInnen der Schrebergartenhäuser in Anspruch genommen werden. Ist
dies in Ihrem Sinne?

Antwort:

Die Stellplätze sind für jedermann unter den gleichen Bedingungen nutzbar.

Frage 44:

Wenn ja, warum?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 43.

Frage 45:

Wenn nein, was werden Sie dagegen tun?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 43.

Frage 46:

Die im Osten an die Kleingartenanlage anschließende Wohnsiedlung "Moserfeld"
wird durch die an Spitzentagen hunderten Fahrtbewegungen der KleingärtnerInnen massiv negativ betroffen sein. Bereits jetzt, vor endgültiger Fertigstellung und
Inbetriebnahme der neuen "Gartensiedlung" ist ein enormer Verkehrsanstieg zu
bemerken. Wie konnten Sie dies zulassen?

Antwort:

Es darf hierbei wiederum auf die im Bauverfahren positiven Stellungnahmen
verwiesen werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass erfahrungsgemäß bei 24 Stellplätzen bei einer Kleingartenanlege nachstehende Verkehrsbewegungen anzunehmen sind:
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