Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.407
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(zu Punkt 52.8)
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ANFRAGE
des Gemeinderates Thomas Mayer
an Bürgermeister Georg Willi
betreffend:
Einnahmen durch die „Hundesteuer":
Wie sieht die Bilanz der Stadt Innsbruck seit dem Jahre 2010 aus?
Seit dem Jahr 2010 besteht in ganz Österreich eine Chip- und Registrierungspflicht für Hunde. In
einer entsprechenden Daten bank muss jeder Hund bzw. jeder Besitze r mit Adresse eingetragen sein.
Ausnahmen sind nur Welpen vorgesehen, sie werden erst nach drei Monaten eingetragen. Die Stadt
Innsbruck schreibt da rüber hinaus eine „ Hundesteuer" vor.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
- Hundesteuer 2010 :
1. Wie viele Hunde waren im Jahr 2010 in Innsbruck registriert?
2. Wie hoch war im Jahr 2010 der normale Steue rsatz (,,Norma lsatz") pro Hund?
3.
Wie hoch war im Jahr 2010 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
4.
Wie hoch waren im Jahr 2010 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch die
,Hundesteuer"?
5.
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2010 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
6.
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2010 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
7 . Nie viele Hunde waren im Jahr 2010 von der 11 Hundesteuer" befreit ?
8.
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2010 konkret
verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)